11. KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Die Firma
erklärt eigenverantwortlich, dass das Gerät:
1. Art:
2. Fabrikat: / Typ:
3. Serienkennung
D
den Maßgaben der Richtlinien
den Maßgaben folgender harmonisierter Normen
entspricht
Angewandte Verfahren zur Konformitätsbewertung
Gemessener Schallleistungspegel
Garantierter Schallleistungspegel
Ausgeführt in
Datum
Technische Dokumentation verwahrt bei
12. GARANTIESCHEIN
Diese Maschine ist nach den modernsten Fertigungstechniken
entwickelt und hergestellt worden. Der Hersteller garantiert
seine Produkte für einen Zeitraum von 24 Monaten ab
dem Kaufdatum bei Privat- und Heimwerkereinsatz. Bei
professionellem Gebrauch ist die Laufzeit der Garantie auf 12
Monate beschränkt.
Allgemeine Garantiebedingungen
1.
Die Garantie hat ab Kaufdatum Gültigkeit. Der Hersteller
tauscht über das Vertriebs- und technische Servicenetz
die durch Material-, Bearbeitungs- und Fertigungsmängel
fehlerhaften Teile kostenlos aus. Die Garantie hebt die vom
Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Käuferansprüche bei
Folgeschäden durch Fehler oder Mängel des verkauften
Sachwerts nicht auf.
2.
Das technische Personal wird die Eingriffe im Rahmen
der hierfür erforderlichen organisatorischen Maßnahmen
schnellstmöglich durchführen
3. Zur
Anforderung
Garantiezeitraum müssen dem autorisierten Personal
der untenstehende und vollständig ausgefüllte
Garantieschein mit Verkäuferstempel sowie die
MODELL
BAUNUMMER
KÄUFER
Nicht versenden Nur der technischen Garantieanforderung beilegen.
40
EMAK spa via Fermi, 4 - 42011 Bagnolo in Piano (RE) ITALY
BATTERIEHECKENSCHERE
Oleo-Mac HCi 45 – Efco TGi 45
650 XXX 0001 - 650 XXX 9999
2006/42/EC – 2014/35/EU – 2000/14/EC – 2014/30/EU –2011/65/EC
EN 60745-1:2009+A11:2010 - EN 60745-2-15:2009+A1:2010 -
EN 55014-2017 - EN 55014-2:2015
Anhang V
88.2 dB (A)
90.0 dB (A)
Bagnolo in piano (RE) Italy - via Fermi, 4
01/09/2018
Verwaltungssitz - Technische Direktion
der
Serviceleistungen
Rechnung bzw. der Kaufbeleg als Datumsnachweis
vorgelegt werden.
4.
Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:
• Offensichtliche Wartungsversäumnisse
• Unsachgerechte Anwendung bzw. Umrüstung des
Produkts
• Benutzung nicht geeigneter Schmier- oder Kraftstoffe
• Einbau nicht originaler Ersatz- oder Zubehörteile
• Eingriffe durch unbefugtes Personal
5.
Von
der
Herstellergarantie
alle
Verbrauchsmaterialien
Betriebsabnutzung unterliegenden Teile
6.
Die Garantie deckt keinerlei Geräteeingriffe für Tuning-
oder Verbesserungszwecke
7.
Von der Garantie sind die ggf. im Garantiezeitraum
erforderlichen Einstellungen und Wartungseingriffe
ausgeschlossen
8.
Nicht umgehend dem Frachtunternehmen gemeldete
Transportschäden machen die Garantie nichtig
9.
Die Garantie deckt weder direkt noch indirekt durch
im
Gerätedefekte bzw. durch eine zwangsläufig längere
Nichtbenutzung des Geräts verursachte Personen- oder
Sachschäden.
DATUM
VERTRAGSHÄNDLER
s.p.a.
Fausto Bellamico - President
ausgeschlossen
sind
sowie
die
normaler