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7 Garantiebestimmungen und gesetzliche Anforderungen
Garantiebestimmungen
Die nachfolgenden Garantiebestimmungen ergänzen Ihre geltenden gesetzlichen Rechte.
Die neuesten Garantiebestimmungen und die in Ihrem Land geltenden einschlägigen
Rechtsvorschriften finden Sie auf der Website www.batavus.com.
Artikel 1 Garantie
1.1
Batavus B.V. garantiert, dass die Batavus-Fahrräder weder Konstruktions- und/oder
Materialfehler, noch Rostbildung aufweisen, sofern solches sich aus diesen
Garantiebedingungen ergibt.
1.2
Garantieansprüche können ausschließlich vom ersten Besitzer des betreffenden
Batavus-Fahrrades geltend gemacht werden.
1.3
Die Garantie erlischt gemäß den Bestimmungen von Artikel 3.1 und Artikel 5.1.
1.4
Die Garantie ist nicht übertragbar.
1.5
Von der von Batavus auf der Grundlage dieser Garantiebedingungen gegebenen
Garantie bleibt die Möglichkeit unberührt, aufgrund der ordentlichen
Rechtsvorschriften des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches dem Verkäufer
gegenüber Ansprüche geltend zu machen.
Artikel 2 Garantiefrist
2.1
In Bezug auf Konstruktions- und/oder Materialfehler gibt Batavus 10 Jahre Garantie
auf Rahmen und ungefederte Vorderradgabeln.
2.2
Für federnde Vorderradgabeln, Dämpfer sowie alle sonstigen Einzelteile, mit
Ausnahme der in Absatz 2.4 dieses Artikels genannten Einzelteile, gilt die gleiche
Garantie während 2 Jahren.
2.3
In Bezug auf Durchrostung von innen gibt Batavus 2 Jahre Garantie auf die
Lackierung des Rahmens und der Gabeln.
2.4
Für Verschleißteile wie Reifen, Kette, Kettenräder, Freewheel, Zahnkränze, Züge
und Bremsklötze gilt keine Garantie, außer im Falle von Konstruktions- und/oder
Materialfehlern.
2.5
In Bezug auf Rostbildung gibt Batavus 2 Jahre Garantie auf die sonstigen Lack- und
Chromteile, vorausgesetzt dass sie ordentlich instand gehalten sind.
Artikel 3 Ausschluss von Garantie
3.1
In den nachfolgenden Fällen erlischt die Garantie:
a. Falsche und/oder unsorgfältige Nutzung des Fahrrades sowie zweckwidrige
Nutzung;
b. Schäden oder Defekte an Batterien, die entstanden sind, weil die Batterie
gefallen ist;
c. Das Fahrrad ist nicht gemäß den im Wartungsbuch festgelegten Vorschriften
gewartet;
d. Technische Reparaturen sind nicht auf fachmännische Weise vorgenommen;
e. Später montierte Einzelteile entsprechen den technischen Spezifikationen des
betreffenden Fahrrades nicht oder sind falsch montiert;
f.
Der Eigentumsschein, aus dem hervorgeht, dass das Fahrrad auf fachkundige
Weise fertig montiert und geprüft ist, bevor es dem Kunden geliefert wurde, ist
nicht vorhanden oder nicht vom Verkäufer unterzeichnet.
3.2
Ferner wird ausdrücklich jede Haftung von Batavus B.V. für Schaden am Fahrrad
oder an Einzelteilen davon ausgeschlossen, der aus einem der nachfolgenden
Gründe entstanden ist:
a. Falsche Einstellung/Spannung des Lenkers, des Lenkervorbaus, des Sattels, der
Sattelstütze, des Umwerfersatzes, der Bremsen oder der Schnellverschlüsse der
Räder und des Sattels;
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