FC4‚ FC4 L, FC4 Ex (HS), FC4 L Ex (HS)
Bereich entfernt werden. Eine unbeabsichtigte Wiederinbetriebnahme muss
unbedingt verhindert werden.
Erlöschen der Ex-Betriebserlaubnis
Durch jede Änderung am Gerät oder an Teilen des Gerätes, die nicht vom
Hersteller genehmigt ist, erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes. Das Gerät
darf dann nicht in explosionsgefährdete Bereiche eingebracht oder dort betrie-
ben werden.
Verwendung des Headsets in explosionsgefährdeten Bereichen
FC4 Ex, FC4 L Ex
Die Verwendung einer Hör- / Sprechgarnitur (Headset) an den explosi-
onsgeschützten Geräteausführungen FC4 (L) Ex ist nicht zulässig! Zur
Wahrung des Explosionsschutzes ist der Dichtungsstöpsel fest in die An-
schlussbuchse eingeklebt. Bei Entfernung dieses Stöpsels erlischt die Ex-
Betriebserlaubnis dieser explosionsgeschützten Geräte.
FC4 Ex HS, FC4 L Ex HS
Die explosionsgeschützten Handsets mit der Typenbezeichnung
FC4 (L) Ex HS dürfen entweder mit der Hör- / Sprechgarnitur Sachnummer
50 1010 5101 oder mit Hör- / Sprechgarnituren betrieben werden, die eine
eigene Ex-Zulassung besitzen und die auf Seite 80 angegebenen Anforde-
rungen erfüllen. Der Explosionsschutz dieser Handsets FC4 (L) Ex HS ist
auf den Gas-Explosionsschutz beschränkt. Werden diese Handsets ohne
Hör- / Sprechgarnitur betrieben, muss die Anschlussbuchse mit dem Origi-
nalstöpsel verschlossen sein. Anderenfalls erlischt die Ex-Betriebserlaub-
nis.
Service-Adapter-Anschluss
Auf der Rückseite des explosionsgeschützten Gerätes befindet sich ein Ser-
vice-Adapter-Anschluss, der ab Werk durch einen Gummistopfen verschlos-
sen ist. Das explosionsgeschützte Gerät darf nur in explosionsgefährdete
Bereiche eingebracht und dort betrieben werden, wenn der Service-Adapter-
Anschluss mit dem unbeschädigten Originalstopfen verschlossen ist.
Ex – Sicherheitshinweise
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