2.3 Lufteinlass
Der Ansauganschluss bzw. der Lufteinlass des Ofens befindet sich im hinteren Teil und hat einen runden
Querschnitt mit einem Durchmesser von 50 mm.
In dem Raum, in dem der Ofen aufgestellt wird, muss die einströmende Luftmenge mindestens der notwendigen
Verbrennungsluft entsprechen; aus diesem Grund muss die Verbrennungsluft, die notwendig ist, um den regulären
Betrieb des Geräts zu garantieren, wie folgt angesaugt werden:
►
aus dem Raum, sofern an einer Außenwand in Ofennähe ein mindestens 100 cm² großer und außen mit einem
entsprechenden Gitter geschützter Außenlufteinlass vorgesehen ist;
►
oder über eine direkte Verbindung nach außen durch ein geeignetes, max. 1,5 m langes Rohr mit einem
Innendurchmesser von mindestens 50 mm und Windschutz (Rohrkrümmer nach unten) am Ende.
Die Luftzufuhr kann auch über einen Raum neben dem Aufstellungsraum erreicht werden, sofern sie frei über
bleibende Öffnungen nach außen erfolgt; dieser Raum darf nicht als Garage, Brennstofflager oder für mit
Brandgefahr verbundene Tätigkeiten dienen.
2.4 Abgasführung
Der Rauch kann durch den Anschluss an ein herkömmliches Schornsteinrohr oder an eine Außenleitung mit
isoliertem oder doppelwandigem Rohr abgeführt werden. Die Anschlüsse der Abgasführung müssen einen
Mindestzug von 10 Pa garantieren, damit der Rauchabzug auch bei vorübergehendem Stromausfall sichergestellt
ist.
- Die Funktionstüchtigkeit und der einwandfreie Zustand des Schornsteinrohrs sowie dessen Konformität mit den
örtlichen, nationalen und europäischen Vorschriften ist unbedingt vom Installationstechniker zu prüfen.
- Es müssen zertifizierte Rohre und Anschlüsse mit angemessenen Dichtungen verwendet werden.
- Im Brandfall den Ofen ausschalten, sofort die Feuerwehr rufen und keine weiteren Löschversuche unternehmen.
- Die Rauchgasableitung und das entsprechende Rauchrohr mindestens einmal jährlich reinigen.
2.4.1 Installationsarten
Nachstehend werden die Vorgaben und Anforderungen aufgeführt, die für
die korrekte Installation eines Rauchabzugs gemäß der italienischen Norm
UNI 10683 erfüllt werden müssen:
SCHORNSTEIN: Aufwärtsführende bauliche Vorrichtung zum Sammeln
und zur Abführung der Verbrennungsprodukte einer, bzw. in den zulässigen
Fällen mehrerer Feuerstätten in einer angemessenen Höhe vom Boden.
Technische Anforderungen des SCHORNSTEINS:- abgasdicht mit vom
Einsatz abhängiger Isolierung und W- überwiegend senkrechter Verlauf mit
Achsabweichungen < 45°;
- ausreichender Abstand von entflammbarem Material, mit Luftspalt oder
isolierendem Zwischenraum;
- vorzugsweise mit rundem, konstantem, freiem und unabhängigem
Querschnitt;
- der Schornstein sollte eine inspizierbare Kammer zum Auffangen fester
Stoffe
und eventuell sich bildendem Kondensat besitzen, die unter dem Eingang
des Abgaskanals angebracht ist.
ärmedämmung;
ABGASKANAL oder RAUCHROHR: Leitung oder Verbindungsstück zwischen Feuerstätte und Schornstein für die
Abführung der Verbrennungsprodukte.
Technische Anforderungen an den ABGASKANAL:
- Der Abgaskanal darf keine Räume durchqueren, in denen die Installation von Heizgeräten verboten ist;
- die Verwendung von Metallschläuchen oder Rohren aus Asbestzement ist verboten;
- die Verwendung von Elementen mit Gegenneigung ist verboten;
- in den waagerechten Abschnitten darf der Kanalverlauf max. 3% Steigung haben;
- Die Länge des horizontalen Abschnitts muss kurz gehalten werden und darf auf keinen Fall länger als 3 m sein;
- ohne T-Stück darf nicht öfter als 3 Mal die Richtung gewechselt werden;
- bei Richtungswechsel > 90° max.2 Rohrkrümmer mit einer horiz.gemessenen Länge von nicht über 2m verwenden
- Der Abgaskanal muss einen konstanten Querschnitt haben und das Auffangen von Ruß gestatten.
SCHORNSTEINKOPF: Vorrichtung am oberen Ende des Schornsteins, die den Austritt der Verbrennungsprodukte
in die Atmosphäre erleichtert.
Technische Anforderungen an den SCHORNSTEINKOPF: - gleicher Querschnitt wie der Schornstein;
- der Nutzquerschnitt darf nicht kleiner als das Zweifache des Schornstein-Innendurchmessers sein;
- der Schornsteinkopf muss das Eindringen von Regen und Fremdkörpern verhindern und in jeder Witterung
die Abführung der Verbrennungsprodukte sicherstellen;
- er muss eine angemessene Verdünnung der Produkte garantieren und außerhalb des Rückflussbereichs
positioniert sein;
- er muss frei von mechanischen Saugvorrichtungen sein.
Die direkte Abführung der Verbrennungsprodukte muss vom Dach erfolgen. Die Abführung in geschlossene
Bereiche, auch unter freiem Himmel, ist verboten.
Comignolo
Windschutz-
Schornsteinkopf
antivento
Schornsteinrohr
Distanza min 0.2m
Mindestabstand 0.2m
90
Canna
fumaria
Raccordo
Rauchrohr
fumi
Camera
Inspizierbare
ispezionabile
Kammer
Außenlufteinlass
min.100 cm
Presa d'aria
esterna
min.100 cm
T 18
2