4.
Anheizen
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen durch
Austrocknen von Schutzfarbe eine Geruchsbelästigung
entsteht, die nach kurzer Betriebsdauer beendet ist.
Während des Anheizens sollte der Aufstellraum gut
belüftet werden. Ein schnelles Durchlaufen
der Anheizphase ist wichtig, da bei Bedienungsfehlern
höhere Emissionswerte auftreten können. Sobald
das Anzündmaterial gut angebrannt ist, wird weiterer
Brennstoff aufgelegt. Verwenden Sie zum Anzünden nie
Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten.
Das Anfeuern sollte immer mit etwas Papier, Kleinholz
und in kleinerer Menge Brennstoff erfolgen.
In der Anheizphase führen Sie dem Ofen sowohl
Primär- als auch Sekundärluft zu. Anschließend wird
die Primärluft geschlossen und der Abbrand über die
Sekundärluft gesteuert. Lassen Sie den Raumheizer
während dieser Anbrennphase nicht unbeaufsichtigt.
5.
Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem
Aufstellraum oder in einem Luftverbund ist für
ausreichend Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
6.
Heizen in der Übergangszeit
In der Übergangszeit, d. h. bei höheren
Außentemperaturen, kann es bei plötzlichem
Temperaturanstieg zu Störungen des
Schornsteinzuges kommen, so dass die Heizgase nicht
vollständig abgezogen werden. Die Feuerstätte ist dann
mit geringeren Brennstoffmengen zu befüllen und bei
größerer Stellung des Primärluftschiebers/-reglers so zu
betreiben, dass der vorhandene Brennstoff
schneller (mit Flammenentwicklung) abbrennt und
dadurch der Schornsteinzug stabilisiert wird. Zur
Vermeidung von Widerständen im Glutbett sollte die
Asche öfter vorsichtig abgeschürt werden.
7.
Reinigung und Überprüfung
Der Raumheizer, die Rauchgaswege und Rauchrohre
sollten jährlich – evtl. auch öfter, z. B. nach der
Reinigung des Schornsteines – nach Ablagerungen
untersucht und ggf. gereinigt werden. Der Schornstein
muss ebenfalls regelmäßig durch den
Schornsteinfeger gereinigt werden. Über die
notwendigen Intervalle gibt Ihr zuständiger
Schornsteinfegermeister Auskunft. Der Raumheizer
sollte jährlich durch einen Fachmann überprüft werden.
8.
Bauarten
Bei Raumheizer mit selbstschließenden
Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen bereits
mit anderen Öfen und Herden belegten Schornstein
möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem. EN
12831 dem nicht widerspricht.
Raumheizer mit selbstschließenden Feuerraumtüren
müssen – außer beim Anzünden, beim
Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung –
unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben
werden, da es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls
an den Schornstein angeschlossener Feuerstätten und
zu einem Austritt von Heizgasen kommen kann.
Raumheizer ohne selbstschließende Sichtfenstertüren
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müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen
werden. Der Betrieb mit offenem Feuerraum ist nur
unter Aufsicht statthaft. Für die Schornsteinberechnung
ist DIN EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2 anzuwenden.
Der Raumheizer Monaco ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
9.
Verbrennungsluft
Da Raumheizer raumluftabhängige Feuerstätten sind,
die ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum
entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende
Verbrennungsluft sorgen. Bei abgedichteten Fenstern
und Türen (z. B. in Verbindung mit
Energiesparmaßnahmen) kann es sein, dass die
Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist, wodurch
das Zugverhalten des Raumheizers beeinträchtigt
werden kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter
Umständen Ihre Sicherheit beeinträchtigen. Ggf. muss
für eine zusätzliche Frischluftzufuhr, z.B. durch den
Einbau einer Luftklappe in der Nähe des Raumheizers
oder Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach
außen oder in einen gut belüfteten Raum
(ausgenommen Heizungskeller) gesorgt werden.
Insbesondere muss sichergestellt bleiben, dass
notwendige Verbrennungsluftleitungen während des
Betriebes der Feuerstätte offen sind.
Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten
im selben Raum oder Raumluftverbund installiert sind,
können die Funktion des Ofens negativ
beeinträchtigen (bis hin zum Rauchaustritt in den
Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und dür-
fen somit keinesfalls gleichzeitig mit dem Raumheizer
betrieben werden.
10.
Brandschutz
Abstand zu brennbaren Bauteilen und Möbeln
Zu brennbaren Bauteilen und Möbeln ist ein seitlicher
Mindestabstand von 120cm einzuhalten, um
ausreichend Wärmeschutz zu gewähren. Nach hinten
hin kann der Raumheizer wandbündig aufgestellt
werden.
Brandschutz im Strahlungsbereich
Im Strahlungsbereich des Sichtfensters dürfen im
Abstand von 80 cm keine brennbaren Bauteile und
Möbel aufgestellt werden. Dieser Abstand kann auf 40
cm verringert werden, wenn zwischen Feuerstätte und
brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes
Strahlschutzblech aufgestellt wird.
Brandschutz außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und
Möbeln sind auf dem Geräteschild angegeben und
dürfen nicht unterschritten werden.
Fußböden
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste
Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen
durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu
schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf
mindestens 500 mm und seitlich auf mindestens 300
mm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.
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