Reinigungsautomat
ARA 100│BM 200
1 Sicherheit
Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über alle wichtigen Sicherheitsaspekte.
Zusätzlich sind in den einzelnen Kapiteln konkrete Sicherheitshinweise zur Abwendung von Gefahren gegeben und mit Symbole
gekennzeichnet. Darüber hinaus sind am Gerät befindliche Piktogramme, Schilder und Beschriftungen zu beachten und stets in
lesbarem Zustand zu halten.
Die Beachtung aller Sicherheitshinweise ermöglicht optimalen Schutz des Personals vor Gefährdungen und gewährleistet sicheren
und störungsfreien Betrieb des Gerätes.
1.1 Allgemeines
Das Gerät ist nach den derzeit gültigen Regeln der Technik gebaut und betriebssicher.
Es können jedoch von diesem Gerät Gefahren ausgehen, wenn es von nicht fachgerecht ausgebildetem Personal, unsachgemäß
oder nicht bestimmungsgemäß verwendet wird.
Jede Person, die damit beauftragt ist, Arbeiten am oder mit dem Gerät auszuführen, muss die Betriebsanleitung vor Beginn der
Arbeiten am Gerät gelesen und verstanden haben. Dies gilt auch, wenn die betreffende Person mit einem solchen oder ähnlichen
Geräten bereits gearbeitet hat oder durch den Hersteller geschult wurde.
Die Kenntnis des Inhalts der Betriebsanleitung ist eine der Voraussetzungen, Personal vor Gefahren zu schützen sowie Fehler zu
vermeiden und somit das Gerät sicher und störungsfrei zu betreiben.
Zur Vermeidung von Gefährdungen und zur Sicherung der optimalen Leistung dürfen am Gerät weder Veränderungen noch
Umbauten vorgenommen werden, die durch den Hersteller nicht ausdrücklich genehmigt worden sind.
Alle Sicherheitshinweisschilder und Bedienhinweisschilder an der Maschine sind immer in einem gut lesbaren Zustand zu halten.
Beschädigte oder unlesbar gewordene Schilder sind umgehend zu erneuern.
Die in der Betriebsanleitung angegebenen Einstellwerte bzw. -wertebereiche müssen eingehalten werden.
Dem Betreiber wird empfohlen, sich vom Personal die Kenntnisnahme des Inhalts der Betriebsanleitung nachweislich bestätigen zu
lassen.
1.2 Transport und Lagerung
Beim Transport muss das Gerät immer ausgeschaltet und sicher befestigt sein.
Das Gerät darf nur in geschlossenen und gut belüfteten Räumen gelagert werden.
Bei Lagerung auf das Gewicht der Maschine achten.
1.3 Entsorgung / Verschrottung
Betriebsstoffe, Konservierungs- und Reinigungsmittel müssen gemäß geltender Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden.
Austretende Flüssigkeit auffangen und umweltgerecht entsorgen, bzw. wenn möglich aufbereiten und recyceln.
Altbatterien falls möglich dem Recyclingprozess zuführen, ansonsten gemäß geltender Umweltschutzbestimmungen entsorgen.
Die Geräteverschrottung hat bei einer autorisierten Verschrottungsstelle zu erfolgen.
Vor der Geräteverschrottung sind folgende Bauteile/Werkstoffe zu entfernen und zu trennen sowie gemäß
Umweltschutzvorschriften gesondert zu entsorgen:
– Batterien
– Bürsten
– Kunststoffleitungen und -teile
– Elektrische und elektronische Bauteile (*)
(*) Wenden Sie sich insbesondere für die Verschrottung der elektrischen und elektronischen Bauteile an die örtliche Werks-
Niederlassung.
1.4 Verantwortung des Betreibers
Diese Betriebsanleitung und die Betriebsanleitungen der verbauten Komponenten sind in unmittelbarer Umgebung des Gerätes
aufzubewahren und müssen dem Installations-, Bedienungs-, Wartungs- und Reinigungspersonal jederzeit zugänglich sein.
Das Gerät darf nur in technisch einwandfreiem und betriebssicheren Zustand betrieben werden. Sämtliche Sicherheitseinrichtungen
müssen jederzeit zugänglich sein und regelmäßig auf fehlerfreie Funktion geprüft werden.
Die Angaben zur Arbeitssicherheit beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Herstellung des Gerätes gültigen Verordnungen der
Europäischen Union. Der Betreiber ist verpflichtet, während der gesamten Einsatzzeit des Gerätes die Übereinstimmung der
benannten Arbeitssicherheitsmaßnahmen mit dem aktuellen Stand der Regelwerke festzustellen und neue Vorschriften zu
beachten. Außerhalb der Europäischen Union sind die am Einsatzort des Gerätes geltenden Arbeitssicherheitsgesetze und
regionalen Landesbestimmungen einzuhalten.
Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung sind die für den Einsatzbereich des Gerätes allgemein gültigen
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die geltenden Umweltschutzbestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Der Betreiber und das von ihm autorisierte Personal sind verantwortlich für den störungsfreien Betrieb des Gerätes sowie für
eindeutige Festlegungen über die Zuständigkeiten bei Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung des Gerätes.
Die Angaben der Betriebsanleitung sind vollständig und uneingeschränkt zu befolgen!
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