3.2 Aufstellung des Kaminofens
Bei der Aufstellung müssen die Brandschutzre-
geln nach FeuVo (Mindestabstände; siehe Abb. 2)
eingehalten werden.
FeuVo („Verordnung über Feuerungsanlagen und
Brennstofflagerung", kurz: Feuerungsverordnung)
ist die rechtliche Grundlage für das Aufstellen und
Betreiben von Feuerungsanlagen.
Abb. 2
Beachten Sie die erforderlichen Mindestabstände zu Aufstellwänden,
brennbaren Wohnungsgegenständen und den Schutz des Fußbodens:
Schutzbereich
Brennbare Gegenstände im Strahlungsbereich der Sichtscheiben:
Abstand zu den Aufstellwänden
nach hinten:
Feuerfester Fußbodenschutz
(von der Feuerraumöffnung gemessen)
Nach vorne:
Achtung!
Beachten Sie in jedem Fall zu
Ihrer eigenen Sicherheit die
erforderlichen Mindestabstände
zu Aufstellwänden, brennbaren
Einrichtungsgegenständen und
zum Schutz des Fußbodens!
Hinweis:
Entnehmen Sie vor dem ersten
Anheizen bitte alle Dokumente
und Zubehörteile aus dem Feuer-
raum und dem Aschenkasten.
Entfernen Sie alle Aufkleber rück-
standsfrei von der Sichtscheibe.
Achtung!
Vergewissern Sie sich vor dem
Aufstellen, dass der
Fußboden (Aufstellfläche)
ausreichend tragfähig ist. Ver-
wenden Sie ggf. eine
geeignete Tragplatte zur
Lastverteilung !
8
D
AT
Mindestabstand
80 cm
Mindestabstand
0 cm
Mindestabstand
50 cm
CH