1.3 Haftung und Gewährleistung
Alle Angaben und Hinweise für die Bedienung und Instand-
haltung erfolgen unter Berücksichtigung unserer bisherigen
Erfahrungen und Erkenntnisse nach bestem Wissen.
Diese Betriebsanleitung wurde mit größter Sorgfalt zu-
sammengestellt. Sollten Sie jedoch noch Unvollständigkei-
ten und/oder Fehler feststellen, setzen Sie uns davon bitte
schriftlich in Kenntnis. Durch Ihre Verbesserungsvorschlä-
ge helfen Sie bei der Gestaltung einer benutzerfreundlichen
Betriebsanleitung mit.
1.4 Copyright
Alle Rechte ausdrücklich vorbehalten. Vervielfältigung oder
Mitteilung an Dritte, gleichgültig in welcher Form, ist ohne
unsere schriftliche Genehmigung nicht gestattet.
2. Sicherheit
Grundvoraussetzung für den sicherheitsgerechten Umgang
und den störungsfreien Betrieb der Schwimmbadpumpen
ist die Kenntnis der grundlegenden Sicherheitshinweise.
Darüber hinaus sind die für den Einsatzort geltenden Regeln
und Vorschriften zur Unfallverhütung und die anerkannten
fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes
Arbeiten einzuhalten.
2.1 Piktogramme
In der Betriebsanleitung werden folgende Benennungen
und Zeichen für Gefährdungen verwendet:
Das Symbol weist auf mögliche
Verletzungs- oder Lebensgefahr von
Personen hin.
Das Symbol weist auf mögliche Sach- und/oder
Umweltschäden hin.
Das Nichtbeachten der Sicherheitshinweise kann schwere
gesundheitsschädliche Auswirkungen zur Folge haben, bis
hin zu lebensgefährlichen Verletzungen!
Des Weiteren erlischt in diesem Falle jegliche Gewähr-
leistung und Haftung des Herstellers.
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann im Ein-
zelfall beispielsweise zu folgenden Gefährdungen führen:
Versagen wichtiger Funktionen der
Schwimmbadpumpen
Versagen der vorgeschriebenen Maßnahmen
zur Wartung und Instandhaltung
Gefährdung von Personen durch elektrische,
mechanische und chemische Einwirkungen
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von
gefährlichen Stoffen
Beschädigung von Einrichtungen und Bauwerken
Weitere Symbole, die verwendet werden:
Verpackung und Isolierung fach- und
umweltgerecht entsorgen.
Die nationalen Vorschriften sind zu beachten.
Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung.
2.2 Grundlegende Sicherheitsanforderungen
Die Schwimmbadpumpen entsprechen den grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU. Den-
noch können gefährliche Situationen entstehen.
Schwimmbadpumpen nur in technisch einwandfreiem Zu-
stand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefah-
renbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung benut-
zen! Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beein-
trächtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
Zur Gewährleistung der Sicherheit müssen alle
Personen, die in Kontakt mit den Schwimmbadpumpen
kommen, den Inhalt dieser Betriebsanleitung zur
Kenntnis nehmen. Nur auf diese Weise lassen sich die
entstehenden Risiken auf ein Minimum reduzieren.
Es ist nicht erlaubt, die Schwimmbadpumpen für einen
anderen als den durch den Hersteller vorgesehenen
Zweck einzusetzen. Es können dadurch unübersehbare
Risiken entstehen.
Örtlich geltende Arbeits- und Sicherheitsvorschriften
und Gesetze müssen immer befolgt werden. Das gleiche
gilt für Umweltvorschriften.
Wenn das Personal Fehler oder Gefahren feststellt,
muss der Betreiber oder sein Bevollmächtigter unmittel-
bar davon in Kenntnis gesetzt werden.
Sicherheitsvorkehrungen, dürfen während des
normalen Betriebs der Schwimmbadpumpen niemals
entfernt oder überbrückt werden.
Ist die Demontage von Sicherheitseinrichtungen beim
Warten und Reparieren erforderlich, hat unmittelbar
nach Beendigung der Wartungs- und Reparaturarbeiten
die Remontage und Überprüfung der Sicherheitseinrich-
tungen zu erfolgen.
Arbeiten an technischen Ausrüstungen (z. B. Elektrik)
dürfen nur von dem entsprechenden Fachpersonal aus
geführt werden.
Achtung beim Umgang mit Elektromotoren! Sie werden
bei Betrieb warm. Lassen Sie deshalb die Motoren erst
abkühlen, bevor Sie daran arbeiten. Ist das nicht
möglich, ergreifen Sie geeignete Schutzmaßnahmen,
zum Beispiel den Gebrauch von Handschuhen.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im
Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches
Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer
4
>
<