AERMEC S.p.A.
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Serie
Modell:
Serien-Nr:
Es ist verboten, das Gerät, auf das sich diese Erklärung bezieht,
in Betrieb zu nehmen, bevor die Anlagen, in die es eingebaut
bzw. mit denen es verbunden wird, mit den Bestimmungen der
Richtlinie 98/37/EG und mit den nationalen Durchführungsbesti
mmungen als konform erklärt wird.
Die Kühltürme TRA sind ausschließlich für ein Einbau in eine
Maschine / Anlage vorgesehen, mit der sie eine Maschine bilden,
für welche die Maschinenrichtlinie angewandt wird.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Wir erklären als Unterzeichner unter unserer eigenen Verantwortung,
dass die gegenständliche, als TRA definierte Einheit den
Bestimmungen folgender europäischer Richtlinien entspricht:
- Niederspannungsrichtlinie 73/23/EG und darauf folgende
Änderungen;
- Richtlinie zur Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) 89/336/
EG und darauf folgende Änderungen.
Diese Erklärung verliert ihre Gültigkeit bei Geräteänderungen ohne
die schriftliche Genehmigung des Herstellers.
Bevilacqua, 25/06/2005
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: TRA
TRA
O V
E R
F L O
W
M A
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T E R
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T L E
T
Handelsdirektor
Luigi Zucchi