Seilwinde >LAMBDA< BGV C1 für Bühnen und Studios
Deutsch
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung aufmerksam lesen!
Sicherheitshinweise beachten!
Dokument aufbewahren!
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Seilwinde >LAMBDA< mit Stirnradgetriebe ist eine handbetriebene Winde für Hängevorrichtungen in Bühnen
und Studios gem. UVV BGV C1 zum Heben und Senken von Lasten.
Nicht geeignet für Verwendung in explosionsgefährdeten Räumen.
Nicht geeignet für Verwendung in aggressiver Umgebung.
Maschineller Antrieb verboten!
Nicht für Dauerbetrieb (Heben+Senken) zugelassen!
Änderungen an der Seilwinde, sowie das Anbringen von Zusatzgeräten, sind nur mit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Genehmigung erlaubt.
Technische Daten und Funktionsbeschreibung beachten!
Unfallverhütungsvorschriften
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften zu beachten.
in Deutschland z.Zt.:
EG Richtlinie 2006/42/EG
UVV BGV D 8 Winden- Hub und Zuggeräte
UVV BGV C1 Bühnen und Studios (4.98)
DIN 56950-1:2012-05 - Veranstaltungstechnik-Maschinentechnische Einrichtungen
SP 25.1/2 Arbeitssicherheit in Produktionsstätten
BGR 500 Kap. 2.8 Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtung im Hebezeugbetrieb
DIN 15020-1; DIN EN ISO 4308-1 Krane und Hebezeuge-Auswahl der Drahtseile-Teil 1: Allgemeines
DIN 15020-2; DIN EN ISO 4309 Krane – Drahtseile - Wartung und Instandhaltung, Inspektion und Ablage;
FEM 9.661, ISO 4308/1, ISO 4301/1, FEM 9.775, FEM 9.511
BGG 912 Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios
1)
in der jeweils gültigen Fassung
Sicherheitshinweise
Bedienung, Montage und Wartung nur durch: Beauftragtes, qualifiziertes Personal
(Definition für Fachkräfte nach IEC 364) Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung,
Unterweisung sowie Kenntnisse über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebs-
verhältnisse von den für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt worden sind, die jeweils erf. Tätigkeit aus-
zuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Für den Betrieb wird gem. DIN 56950-1:2012-05) zusätzlich vorausgesetzt, dass dieser unter Aufsicht
von unterwiesenem Personal erfolgt, weil die wechselnden örtlichen Gegebenheiten sicherheitstech-
nisch nicht ausreichend erfasst werden können.
Das Befördern von Personen ist verboten.
Unnötiger Aufenthalt unter gehobener Last ist verboten (entspr. UVV BGV C1)
Nie in bewegliche Teile greifen.
Mängel sind sofort sachkundig zu beheben.
Die Last
nie in gehobenem Zustand ungesichert (gegen unbefugten Zugriff) schweben lassen
nie schaukeln lassen
nie ins Seil fallen lassen
Das Seil
darf nur in einer Seillage auf eine gerillte Seiltrommel gewickelt werden,
dient nur zum Heben und Senken diverser Lasten und darf zu nichts anderem verwendet werden
Bordscheibenüberstand muss mind. das 1,5fache des Seildurchmessers betragen
mind. 3 Seilwindungen müssen bei Last in unterster Stellung immer auf der Trommel bleiben
Seilabweichungswinkel (siehe Bild) bei Standardseil 3°; bei Spezialseil 1,5°
regelmäßig nach DIN 15020 Blatt 2 prüfen und warten
nur mit Schutzhandschuhen anfassen
nicht in Seileinlauf greifen
technische Änderungen vorbehalten
design changes under reserve
04.04.014
1)
changements techniques sous réserve
3°
3°
1,5°
1,5°
3. 2. 1.
3 / 3