8. GARANTIE
Alle innerhalb von einem Jahr nach dem Kaufda-
tum festgestellten Defekte oder Mängel, die die
Funktionalität des Gerätes beeinträchtigen, wer-
den auf dem Wege der unentgeltlichen Reparatur
bzw. des Austausches unter der Voraussetzung
beseitigt, dass das Gerät in einer der Gebrauchs-
anweisung gemäßen Art und Weise betrieben und
9. ENTSORGUNG
Nach Beendigung seiner Lebensdauer darf das
Gerät nicht zusammen mit den Haushaltsabfällen
entsorgt werden, sondern es muss an die Sam-
melstelle für elektrische und elektronische Abfälle
gebracht werden. Der Anwender verantwortet für
das Abstellen des außer Betrieb gesetzten Geräts
an die Entsorgungsstelle. Die Nichteinhaltung
dieser Regel kann gemäß den lokal geltenden
Vorschriften bzgl. der Abfallentsorgung gestraft
werden. Wenn das außer Betrieb gesetzte Gerät
als separater Abfall richtig abgeholt wird, kann es
DE
Achtung: Nicht für die Schokolade geeignet.
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gewartet wird und weder zu anderen Zwecken
noch nicht bestimmungsgemäß genutzt wurde.
Ihre Rechte aus den entsprechenden Gesetzen
bleiben davon unberührt. Eine in der Garantiefrist
einzureichende Beanstandung hat die Angabe des
Kaufortes und der Kaufzeit und in der Anlage einen
Kaufbeleg (z. B. Kassenzettel) zu enthalten.
umweltfreundlich aufbereitet und entsorgt werden,
was negative Auswirkungen auf Umwelt und Ge-
sundheit verringert. Um mehr Informationen über
die zugänglichen Dienstleistungen im Bereich der
Abfallsammlung zu erhalten, setzen Sie sich in
Verbindung mit dem lokalen Abfallabfuhrunter-
nehmen. Der Hersteller, der Importeuer und der
Verkäufer verantworten nicht für die Wiederaufbe-
reitung, Verarbeitung und Entsorgung von Abfällen,
weder direkt noch über ein öffentliches System.