8. GARANTIE
Fratelli Comunello SpA gewährleistet den korrekte Betrieb der WL Sensor für einen Zeitraum von
sechsunddreißig Monaten ab Herstellungsdatum, unter der Bedingung, dass die auf der Gebrauchsanweisungen
Leistungsspezifikationen beachtet werden. Fratelli Comunello S.p.A. ausbessert oder ersetzt kostenfrei die
fehlerhaften Teile, die als fehlerhafte Teile laut dem unanfechtbarem Urteil des Fachpersonal von Fratelli
Comunello S.p.A. anerkannt werden. Die Ausbesserung bzw. Ersetzung ist die einzige Entschädigung möglich,
die alle weitere Schadenersatzforderungen vernichtet. Die Ware unter Garantie soll frachtfrei an den Sitz
von Fratelli Comunello S.p.A. gesendet werden und wird zu Lasten des Empfängers zurückgesendet. Das
umgetauschte Material bleibt Eigentum von Fratelli Comunello S.p.A.
Die Arbeitskosten, die wegen der Ausbesserung bzw. Ersetzung entstehen gehen auf jeden Fall zu Lasten des
Käufers. Für den Zeitraum des Ausfalls der Anlage wird keine Entschädigung gewährt..
Der Eingriff beinhaltet keine Verlängerung der Garantiedauer.
Der Käufer soll eventuelle Produkt - Mangel und - Fehler innerhalb dem Frist von 8 (acht) Tagen melden,
die entweder vom Datum der Fehler - Entdeckung oder vom Datum der Wareannahme zu rechnen sind. Die
Meldung soll unbedingt schriftlich erteilt werden.
Von der Garantie sind ausgeschlossen:
Durch Transport verursachte Beschädigungen oder Schäden; auf Fehler der elektrischen Anlage vom
Käufer und/oder Nachlässigkeit, Unangemessenheit, auf durch unsachgemässe Benutzung der Anlage
zurückzuführende Beschädigungen oder Schäden; durch unzulässige Eingriffe seitens nicht autorisiertem
Personal oder folgend uneigentlicher Verwendung/Installation (in dieser Hinsicht empfehlt man eine
Anlagewartung zumindest aller sechs Monaten) oder durch Verwendung von Nichtoriginalersatzteilen
verursachte Beschädigungen oder Schäden. Die Garantie enthält keinen Verbrauchsmaterialkost sowie
vermuteten Fehlerkost oder Gefälligskeitsüberprüfungen.
Produkteigenschaften
Die Produkte der Fratelli Comunello S.p.A. unterliegen ständigen Innovationen und Verbesserungen;
Konstruktionseigenschaften und Aussehen können ohne Vorankündigung geändert werden.
Gerichtsstand
Da der Vertrag durch die in Rosà ausgestellte Auftragsbestätigung abgeschlossen wird, kommt im Fall von
rechtlichen Streitigkeiten irgendwelcher Art die italienische Rechtsprechung zur Anwendung, wobei Bassano
del Grappa (VI) Gerichtsstand ist.
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