möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem. EN
12831 dem nicht widerspricht.
Raumheizer mit selbstschließenden Feuerraumtüren
müssen – außer beim Anzünden, beim Nachfüllen
von Brennstoff und der Entaschung – unbedingt mit
geschlossenem Feuerraum betrieben werden, da
es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls an den
Schornstein angeschlossener Feuerstätten und zu
einem Austritt von Heizgasen kommen kann.
Raumheizer ohne selbstschließende Sichtfenstertüren
müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen
werden. Der Betrieb mit offenem Feuerraum ist nur
unter Aufsicht statthaft. Für die Schornsteinberechnung
ist DIN EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2 anzuwenden.
Der Raumheizer Bergen ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
Verbrennungsluft
Da Raumheizer raumluftabhängige Feuerstätten
sind, die Ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum
entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende
Verbrennungsluft sorgen. Bei abgedichteten
Fenstern und Türen (z. B. in Verbindung mit
Energiesparmaßnahmen) kann es sein, dass die
Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist, wodurch
das Zugverhalten des Raumheizers beeinträchtigt
werden kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und
unter Umständen Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
Ggf. muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr,
z.B. durch den Einbau einer Luftklappe in der
Nähe des Raumheizers oder Verlegung einer
Verbrennungsluftleitung nach außen oder in einen
gut belüfteten Raum (ausgenommen Heizungskeller),
gesorgt werden. Insbesondere muss sichergestellt
bleiben, dass notwendige Verbrennungsluftleitungen
während des Betriebes der Feuerstätte offen sind.
Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten
im selben Raum oder Raumluftverbund installiert sind,
können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen
(bis hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz
geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit
keinesfalls gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
Brandschutz
Abstand zu brennbaren Bauteilen und Möbeln
Zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind ein seitlicher
Mindestabstand von 40 cm und hinterer von 20
cm einzuhalten, um ausreichend Wärmeschutz zu
gewähren.
Brandschutz im Strahlungsbereich
Im Strahlungsbereich des Sichtfensters dürfen im
Abstand von 80 cm keine brennbaren Bauteile und
Möbel aufgestellt werden. Dieser Abstand kann auf
40 cm verringert werden, wenn zwischen Feuerstätte
und brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes
Strahlschutzblech aufgestellt wird.
Brandschutz außerhalb des Strahlungsbereichs
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und
Möbeln sind auf dem Geräteschild angegeben und
dürfen nicht unterschritten werden.
Fußböden
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste
Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen
durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen
zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf
mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm
über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.
Ersatzteile
Es dürfen nur Ersatzteile verwendet werden, die vom
Hersteller ausdrücklich zugelassen bzw. angeboten
werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren
Fachhändler.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden!
Hinweis bei Schornsteinbrand
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet,
kann es aufgrund von Ablagerungen im Schornstein
zu einem Schornsteinbrand kommen. Verschließen
Sie sofort alle Luftöffnungen am Ofen und informieren
Sie die Feuerwehr. Nach dem Ausbrennen des
Schornsteines diesen vom Fachmann auf Risse bzw.
Undichtigkeiten überprüfen lassen.
Nennwärmeleistung, Verbrennungslufteinstellungen
und Abbrandzeiten
Die Nennwärmeleistung des Ofens beträgt 5,0 kW. Sie
wird bei einem Mindestförderdruck von 12 Pa erreicht.
Dazu sollen nicht mehr als 2 bis 3 Holzscheite auf
einmal aufgegeben werden.
DE
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