1. ALLGEMEINE
INFORMA TIONEN
1.1. Bedienungsanleitung für
AEON M, AEON L, AEON XL
Der AEON ist in der Kategorie EN D mustergeprüft und ist
ein Schirm mit exzellenter Gleitzahl und hocheffizientem
Speedsystem. Der AEON richtet sich an Piloten, welche die
technische Schirmkontrolle im Flug beherrschen, mit den
Ausleitetechniken vertraut sind, häufig und regelmäßig fliegen
und die Auswirkungen des Fliegens mit einem Schirm der
Kategorie EN D verstehen. Der Schirm ist einfach zu fliegen;
dennoch sollten seine Piloten ihn als echten EN D-Schirm
ansehen und die damit verbundenen Erfordernisse respektieren.
• Der AEON hat ein moderates Maß an passiver Sicherheit.
• Die AEON ist in der Kategorie D mustergeprüft; er erfüllt
alle Anforderungen der Normen EN 926-2/2005 und LTF
NFL II 91/09.
• Minimales und maximales Startgewicht: siehe technische
Daten.
• Maximaler Steuerweg bei maximalem Startgewicht:
entspricht EN 926-2/2005.
• Diese Version der Bedienungsanleitung datiert vom 1. Juni
2018.
Bitte beachten Sie, dass alle Änderungen an diesem Gleitschirm
das Ergebnis der Zertifizierung ungültig machen. Der korrekte
Umgang mit dem Gleitschirm liegt in der Verantwortung des
Piloten. Jegliche Haftung für Verlust oder Schäden aufgrund von
Missbrauch wird durch Hersteller und Händler ausgeschlossen.
Der Pilot ist verantwortlich für die Lufttüchtigkeit des
Luftfahrzeugs. Der Pilot muss den gesetzlichen Vorschriften
jenes Landes entsprechen, in dem er fliegt.
Dieses Handbuch entspricht den Anforderungen nach EN
926-2:2005 sowie LTF NFL II 35/03 für Betriebshandbücher.
AEON
User manual / Handbuch / Manuel / Návod k obsluze
Name und Anschrift des Herstellers:
Sky Paragliders a.s.
Okružní 39 739 11 Frýdlant nad Ostravicí,
Tschechische Republik
info@sky-cz.com
www.sky-cz.com
2. PILOTENPROFIL
Der AEON ist nach EN D mustergeprüft und eignet sich als
Schirm für talentierte und für einen D-Schirm qualifizierte
Piloten.
Der AEON richtet sich an Piloten, die häufig und aktiv fliegen
und deren Fähigkeiten zur hohen Leistung dieses Schirms
passen.
14