ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
D
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem Fach-
personal vorbehalten.
Die Montage, elektrischen Anschlüsse und Einstellungen sind
unter Beachtung der technischen Regeln und Einhaltung der
geltenden Normen auszuführen.
Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des Produkts auf-
merksam durch.
Eine fehlerhafte Montage kann zu ernsthaften Verletzungen und
Sachschäden führen.
Die Verpackungsmaterialien (Kunststoff, Styropor etc.) müssen
sachgemäß entsorgt werden und dürfen nicht in Kinderhände
gelangen, da sie eine Gefahrenquelle darstellen können.
Überprüfen Sie das Produkt vor der Montage auf Transport-
schäden.
Montieren Sie das Produkt nicht in explosionsfähiger Atmos-
phäre oder Umgebung: Das Vorhandensein von entzündlichen
Gasen oder Dämpfen bedeutet eine große Gefahr.
Beachten Sie vor der Montage des Antriebes, dass keine
Quetsch-, Scher-, Einziehstellen entstehen und die entspre-
chenden Abstände eingehalten werden.
Stellen Sie sicher, dass die vorhandene Struktur den nötigen An-
forderungen im Hinblick auf Robustheit und Stabilität entspricht.
Der Hersteller des Antriebs schließt eine Haftungsübernahme im
Falle der Nichtbeachtung der technischen Regeln, der Hersteller
des Antriebs schließt eine Haftungsübernahme im Falle einer
Nichtbeachtung der technischen Regeln bei der Monatage des
Antriebes aus. Ferner wird eine Haftungsübernahme für Verfor-
mungen der Türprofile während des Betriebs ausgeschlossen.
Beachten Sie bei der Montage der Schutzeinrichtungen (Licht-
schranken, Kontaktleisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die
geltenden Normen und Richtlinien, die anerkannten Regeln der
Technik, die Montageumgebung, die Betriebslogik des Systems
und die von der automatisierten Tür entstehenden Kräfte.
Die Schutzeinrichtungen müssen mögliche Quetsch-, Scher-,
Einzieh- und allgemeine Gefahrenstellen der automatisierten
Tür sichern. Bringen Sie die von den geltenden Vorschriften vor-
geschriebenen Warn- und Hinweiszeichen zur Kennzeichnung
von Gefahrenstellen an.
Bei jeder Installation müssen die Identifikationsdaten der auto-
matisierten Tür an sichtbarer Stelle angebracht werden.
Stellen Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass die
Angaben auf dem Typenschild mit den Werten des Strom-
netzes übereinstimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz mit
einem allpoligen Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand von
mindestens 3 mm aus. Stellen Sie sicher, dass die elektrische
Anlage mit einer geeigneten Fehler/Überstromschutzeinrichtung
ausgestattet ist. Verbinden Sie die automatisierte Tür soweit
erforderlich mit dem örtlichen Potentialausgleich. Unterbrechen
Sie während der Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten
die Stromzufuhr, bevor Sie das Gehäuse für den Zugang zu den
elektrischen Geräten öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Geräten dürfen nur mit anti-
statischem geerdeten Armschutz vorgenommen werden.
Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Installation
von sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten Bauteilen
ab. Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte dürfen aus-
schließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.
Der Monteur ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage alle
erforderlichen Informationen zum automatischen, manuellen
und Notbetrieb der automatisierten Tür zu liefern und die Be-
triebsanleitung auszuhändigen.
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß der Maschinenrichtlinie (98/37/EG) hat der Verarbeiter, der
eine Tür oder ein Tor mit einer Motorisierung versieht, die gleichen
Pflichten wie der Hersteller einer Maschine und muß daher als solcher:
-
eine technische Mappe vorbereiten, die alle Unterlagen en-
OLLY M - IP1894
thalten muß, welche in Anhang V der Maschinenrichtlinie an-
gegeben werden (die technische Mappe muß den zuständigen
nationalen Behörden mindestens zehn Jahre ab dem Datum
der Herstellung der motorisierten Tür zur Verfügung stehen);
-
Abfassung der CE-Konformitätserklärung gemäß Anhang
II-A der Maschinenrichtlinie;
-
Anbringen der CE-Kennzeichnung auf der motorisierten Tür/Tor
gemäß Punkt 1.7.3 des Anhangs I der Maschinenrichtlinie
Weitere Informationen erhalten Sie von den "Richtlinien für die
Zusammenstellung der technischen Mappe", die im Internet auf
der folgenden Seite zur Verfügung steht: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
Serviceklasse: 3 (mindestens 30 Zyklen täglich für 10 Jahre
oder 60 Zyklen täglich für 5 Jahre)
Verwendung: HÄUFIG (für Mehrfamilienhaus-Installationen
oder kleine Eigentumswohnanlagen mit häufig benutzten Ein-
fahrten oder Eingängen besonders für innenliegende Türen
empfohlen, die keine Türverriegelung erfordern).
-
Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann
die oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
-
Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufei-
nanderfolgender Zyklen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe
statistischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen
ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte beziehen
sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funktionsfähig ist,
ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten erfordelich sind.
-
Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf: Rei-
bung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen können
sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der Funk-
tionweise der Automatikanlage oder einer ihrer Komponenten
(wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend ändern. Es ist
Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne Situation
entsprechende Sicherheitskoeffizienten vorzusehen.
HERSTELLERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EWG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3
21042 Caronno P.lla (VA) - ITALY
erklärt hiermit, der automatische Schiebetürantrieb Serie OLLY M
-
vorgesehen ist zum Einbau in eine Maschine oder mit an-
deren Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie
98/37/EWG, inklusive deren Anderungen, zusammengefügt
werden soll;
-
Konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen folgender
weiterer EG-Richtlinien:
Elektromagnetischverainbarkeit Richtlinie 89/336/EWG,
inklusive deren Anderungen;
Niederspannung Richtlinie 73/23/EWG, inklusive deren
Änderungen;
und erklärt des weiteren daß die Inbetriebnahme solange unter-
sagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese Maschine
eingebaut wird oder von welcher sie eine Komponente darsteilt,
als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche diese
Erklärung ausgestellt wurde) den Bestimmungen der Richtlinie
98/37/EWG sowie dem entsprechenden nationalen Reschtserlaß
zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht entspricht.
Caronno Pertusella,
02-06-1997
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Fermo Bressanini
(Vorsitzende)