Selbst- und Per-
sonenschutz
Sicherheitsmaß-
nahmen im Nor-
malbetrieb
EMV Geräte-Klas-
sifizierungen
EMV-Maßnahmen
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Personen, vor allem Kinder, während des Betriebes vom Gerät und vom Ar-
beitsbereich fernhalten. Befinden sich dennoch Personen in der Nähe
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diese über alle Gefahren (gesundheitsschädliche Säuren und Gase, Ge-
fährdung durch Netz- und Ladestrom, ...) unterrichten,
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geeignete Schutzmittel zur Verfügung stellen.
Vor Verlassen des Arbeitsbereiches sicherstellen, dass auch in Abwesenheit
keine Personen- oder Sachschäden auftreten können.
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Geräte mit Schutzleiter nur an einem Netz mit Schutzleiter und einer Steck-
dose mit Schutzleiter-Kontakt betreiben. Wird das Gerät an einem Netz
ohne Schutzleiter oder an einer Steckdose ohne Schutzleiterkontakt betrie-
ben, gilt dies als grob fahrlässig. Für hieraus entstandene Schäden haftet
der Hersteller nicht.
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Das Gerät nur gemäß der am Leistungsschild angegebenen Schutzart be-
treiben.
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Das Gerät keinesfalls in Betrieb nehmen, wenn es Beschädigungen auf-
weist.
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Sicherstellen, dass die Kühlluft ungehindert durch die Luftschlitze am Gerät
ein- und austreten kann.
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Netz- und Gerätezuleitung regelmäßig von einer Elektro-Fachkraft auf
Funktionstüchtigkeit des Schutzleiters überprüfen lassen.
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Nicht voll funktionstüchtige Sicherheitseinrichtungen und Bauteile in nicht
einwandfreiem Zustand vor dem Einschalten des Gerätes von einem auto-
risierten Fachbetrieb instandsetzen lassen.
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Schutzeinrichtungen niemals umgehen oder außer Betrieb setzen.
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Nach dem Einbau ist ein frei zugänglicher Netzstecker erforderlich.
Geräte der Emissionsklasse A:
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sind nur für den Gebrauch in Industriegebieten vorgesehen
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können in anderen Gebieten leitungsgebundene und gestrahlte
Störungen verursachen.
Geräte der Emissionsklasse B:
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erfüllen die Emissionsanforderungen für Wohn- und Industrie-
gebiete. Dies gilt auch für Wohngebiete, in denen die Energie-
versorgung aus dem öffentlichen Niederspannungsnetz erfolgt.
EMV Geräte-Klassifizierung gemäß Leistungsschild oder techni-
schen Daten.
In besonderen Fällen können trotz Einhaltung der genormten Emissions-
Grenzwerte Beeinflussungen für das vorgesehene Anwendungsgebiet auftre-
ten (z.B. wenn empfindliche Geräte am Aufstellungsort sind oder wenn der
Aufstellungsort in der Nähe von Radio- oder Fernsehempfängern ist).
In diesem Fall ist der Betreiber verpflichtet, angemessene Maßnahmen für die
Störungsbehebung zu ergreifen.