2.7 Personalanfor-
derungen
Grundlegende Anforderungen
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie
ihre Arbeit zuverlässig ausführen.
Personen, die unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit beein-
flussenden Medikamenten stehen, dürfen das Produkt nicht montieren und in Be-
trieb nehmen.
Bei der Personalauswahl sind eine entsprechende Ausbildung sowie die am
Einsatzort geltendenen berufsspezifischen Vorschriften zu beachten.
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen des Per-
sonals für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche benannt:
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbständig
zu erkennen und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebil-
det und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Montage- und Inbetriebnahmepersonal
Die Montage und die erste Inbetriebnahme dürfen nur von ausgebildetem Fachper-
sonal durchgeführt werden. Folgende Kenntnisse werden vorausgesetzt:
• nationale Unfallverhütungsvorschriften
• nationale Brandschutzverordnungen
• elektrotechnische Fachkenntnisse
Verfügt das Montage- und Inbetriebnahmepersonal über eine dieser Qualifikationen
nicht, muss ein fachkundiges Montageunternehmen beauftragt werden.
Personal in der Ausbildung darf das Produkt nur unter Aufsicht oder nach Autorisie-
rung durch eine erfahrene Person montieren und in Betrieb nehmen.
Für die Einhaltung der VDE-Vorschriften (bzw. der nationalen Vorschriften für Elek-
trotechnik und Elektronik) sind der Betreiber und der Monteur selbst verantwortlich.
Unbefugte
WARNUNG
Lebensgefahr für Unbefugte durch Gefahren im Gefahren- und Ar-
beitsbereich!
Unbefugte Personen, die die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfül-
len, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht. Daher besteht für Unbe-
fugte die Gefahr schwerer Verletzungen bis hin zum Tod.
• Unbefugte Personen vom Gefahren- und Arbeitsbereich fernhalten.
• Im Zweifel Personen ansprechen und sie aus dem Gefahren- und Ar-
beitsbereich weisen.
• Die Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
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