2.6 Verantwortung des
Betreibers
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Betreiber ist diejenige Person, die das Zutrittskontrollsystem zu gewerblichen oder
wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten zur Nutzung/Anwen-
dung überlässt und während des Betriebs die rechtliche Produktverantwortung für
den Schutz des Benutzers, des Personals oder Dritter trägt.
Betreiberpflichten
Das Zutrittskontrollsystem wird üblicherweise im gewerblichen Bereich eingesetzt.
Der Betreiber des Zutrittskontrollsystems unterliegt daher den gesetzlichen Pflich-
ten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die für den Einsatzbe-
reich des Zutrittskontrollsystems gültigen Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Umwelt-
schutzvorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere Folgendes:
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass Fluchtwege und Fluchttüren im Gefah-
renfall für alle Personen begehbar sind.
• Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzvorschriften informie-
ren und in einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die
sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort des Zutrittskont-
rollsystems ergeben. Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen für den
Betrieb des Zutrittskontrollsystems umsetzen.
• Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des Zutrittskontrollsys-
tems prüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktuellen
Stand der Regelwerke entsprechen, und diese, falls erforderlich, anpassen.
• Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Bedienung, Störungs-
beseitigung, Wartung und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Personen, die mit dem Zutrittskon-
trollsystem umgehen, diese Anleitung gelesen und verstanden haben. Darüber
hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen schulen und über die
Gefahren informieren.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Zutrittskontrollsystem stets
in technisch einwandfreiem Zustand ist. Daher gilt Folgendes:
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Anleitung beschriebenen
Wartungsintervalle eingehalten werden.
• Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf Funktionsfä-
higkeit und Vollständigkeit überprüfen lassen.
HINWEIS
Produktschaden durch Computerviren!
Da die SD-Karte des WTC 200 von jedem PC, an den sie angeschlossen
wird, als Massenspeicher erkannt und behandelt wird, besteht grundsätzlich
die Gefahr, dass sich über die SD-Karte Computerviren verbreiten.
• Aus diesem Grund muss der Betreiber der Anlage dafür sorgen, dass
alle in Frage kommenden PCs regelmäßig auf Computerviren geprüft
und durch aktuelle Anti-Viren-Programme vor Computerviren geschützt
sind.