Anhang
Sollte Ihr Gerät dennoch einen Defekt innerhalb der Garantiezeit aufweisen,
wenden Sie sich bitte unter Vorlage Ihrer Kaufquittung ausschliesslich an das
Geschäft, in dem Sie Ihr SWITEL-Gerät gekauft haben. Alle Gewährleistungs-
ansprüche nach diesen Bestimmungen sind ausschliesslich gegenüber Ihrem
Fachhändler geltend zu machen. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Kauf und
Übergabe unserer Produkte können Gewährleistungsrechte nicht mehr geltend
gemacht werden.
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