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Jeder Gebrauch, der der ursprünglichen Verwen-
dung entgegensteht, stellt eine anormale Be-
dingung dar und kann Schäden verursachen
und den Bediener gefährden.
- Die Maschine wurde nicht zur Benutzung in
explosiver Umgebung gebaut und es ist daher
strengstens verboten, die Maschine in Berei-
chen, in denen Explosionsgefahr besteht, zu
betreiben.
- Bei jeder nicht für die Maschine vorgesehenen
Verwendung ist der Betreiber verpflichtet, sich
beim Hersteller zu erkundigen, welche eventu-
ellen Auswirkungen und Gefahren von einem
unsachgemäßen Gebrauch der Maschine aus-
gehen könnten.
- Bei jeder Veränderung, die an der Maschine
nach Lieferung vorgenommen werden soll, ist
der Betreiber verpflichtet, sich beim Hersteller
über mögliche Gefahren und die Übereinstim-
mung mit den geltenden Sicherheitsvorschrif-
ten zu informieren.
Anheben und Transport der Maschine
Das Geräte wird normalerweise in einem Karton ver-
packt auf einer Palette angeliefert.
Nachdem das Verpackungsmaterial entfernt wurde,
ist die Maschine auf ihren Zustand zu überprüfen
und es ist sicherzustellen, dass die angelieferte Ma-
schine der bestellten entspricht.
Kontrollieren, dass in der Verpackung keine Einzel-
teile mehr liegen, dass die Bedienungsanleitung
der Maschine beiliegt und dass die Maschine keine
Transportschäden aufweist.
Bei Beschädigungen sind diese sofort dem Trans-
portunternehmen oder dem Hersteller mitzuteilen.
Das Verpackungsmaterial (Karton, Holz, Klammern,
Plastiktüten, Polyäthylenblätter usw.) darf nicht ein-
fach weggeworfen werden, sondern ist zu sammeln
und bei Fachunternehmen abzugeben.
Die verpackte Maschine kann mit einem Gabelstap-
ler oder Kran angehoben werden.
Dazu ist eine Fachperson erforderlich, der eine wei-
tere mit den Hubarbeiten beauftragte Person behilf-
lich ist, die sicherstellt, dass keine Hindernisse den
Fahrwerg versperren.
Innerhalb des Betriebsbereichs wird die Maschine
hingegen anhand des an der Maschine angebrach-
ten Griffs bewegt.
Auf keinen Fall darf die Maschine am Netzkabel oder
am Pistolenkabel gezogen werden.
ACHTUNG!
- Die Maschine lediglich mit einem Kran oder
mit einem Gabelstapler anheben, da das Ma-
schinengewicht sonst nicht hundertprozentig
gleichmäßig verteilt ist.
- Zum Anheben der Maschine sind ausschließ-
lich Stahlriemen oder -seile zu verwenden, die
für das Maschinengewicht richtig bemessen
sind.
- Zum Anheben der Maschine sind Sicherheits-
haken zu verwenden.
- Nicht mit den Hubarbeiten beauftragte Per-
sonen dürfen sich weder im Transportbereich
aufhalten, noch diesen durchqueren; das Fach-
personal hat hingegen einen angemessenen
Sicherheitsabstand einzuhalten, um zu vermei-
den, mit der Maschine in Kontakt zu kommen.
- Während der Hubarbeiten dürfen keine ab-
rupten Manöver durchgeführt werden, damit
die Maschine nicht gegen möglicherweise im
Transportbereich stehende Personen oder Ge-
genstände stößt.
- Eine außerhalb des Transportbereichs stehen-
de Person hat den Transportablauf zu verfol-
gen, um dem Kran- oder Staplerführer nicht
sichtbare Hindernisse zu melden.
- Besonders bei Seefracht sollten die verschie-
denen Maschinenteile durch geeignete Rost-
schutzöle geschützt und in den Verschlag Beu-
tel mit hygroskopischen Salzen zum Schutz vor
Feuchtigkeit gelegt werden.
- Nachdem die Maschine auf den Lkw bzw. das
Transportmittel geladen wurde, ist sie mit ge-
eignet bemessenen Stahlseilen oder Holzkei-
len zu verstreben und zu blockieren.
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