len aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren
Bestandteilen und zu Einbaumöbeln eingehalten
werden. Der Zwischenraum muß der Luftströmung so
offen stehen, daß Wärmestau nicht entstehen kann.
Bauteile, die nur kleine Flächen der Verkleidung des
offenen Kamins verdecken wie Fußböden, stumpf an-
gestoßene Wandverkleidungen und Dämmschichten
auf Decken und Wänden, dürfen ohne Abstand an die
Verkleidung herangeführt werden. Breitere
streifenförmige Bauteile aus brennbaren Baustoffen
wie Zierbalken sind vor der Verkleidung des offenen
Kamins im Abstand von 1 cm zulässig, wenn die
Bauteile nicht Bestandteil des Gebäudes sind und die
Zwischenräume der Luftströmung so offen stehen,
daß Wärmestau nicht entstehen kann.
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine Bauteile mit
brennbaren Baustoffen, keine derartigen Verkleidun-
gen und keine Einbaumöbel befinden.
Tragende Bauteile aus Beton oder Stahlbeton
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile
aus Beton oder Stahlbeton befinden.
Holzbalken
Holzbalken dürfen nicht im Strahlungsbereich des
Kamineinsatzes angebracht werden. Holzbalken über
offenen Kaminen müssen mit einem Mindestabstand
von 1 cm voll umlüftet sein. Eine direkte Verankerung
mit Wärmebrücken ist nicht statthaft.
Dämmschichten
Dämmschichten sind zu erreichten aus
Steinfaserplatten der Klasse A 1 nach DIN 4102 Teil
1 mit einer Anwendungsgrenztemperatur von mindes-
tens 700 °C bei Prüfung nach DIN 52 271 und einer
Rohdichte von mehr als 80 kg/m³ anzubringen. Die
Mindeststärke beträgt 100 mm. Sofern diese Platten
nicht von Wänden, Verkleidungen oder angrenzenden
Platten allseitig gehalten werden, sind sie im Abstand
von etwa 30 cm zu befestigen. Soweit die
Dämmschichten nicht bis an die seitliche Verkleidung
oder Anbauwand der offenen Kamine reichen, sind sie
mindestens 10 cm über die Außenseite von
Dämmschichten auf den Feuerraumwänden
hinauszuführen. Das Dämmmaterial muss mit der,
entsprechenden Dämmstoffkennziffer gem.
AGI-Q 132 gekennzeichnet sein, wie z. B. für Rock-
wool Steinfaser-Brandschutzplatte RPB-12 die Kenn-
ziffer 12.07.21.75.11.
Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich in
der Decke des Heizeinsatzes und hat einen
Außendurchmesser von max. 200 mm
(typenabhängig, siehe techn. Daten). Der Anschluß
an den Schornstein erfolgt mit Rauchrohr oder einem
16
Bogen, wobei der 45°- Bogenanschluß wegen des
geringeren Strömungswider¬standes zu bevorzugen
ist. Der Anschluß an den Schornstein sollte mit einem
eingemauerten Wandfutter erfolgen.
Das Verbindungsstück ist aus Formstücken aus
Schamotte für Hausschornsteine oder Blechrohren
aus mindestens 2 mm dickem Stahlblech nach DIN
1623, DIN 1700, DIN 17 200 und entsprechenden
Formstücken herzustellen. Abgasrohre innerhalb der
Verkleidung des offenen Kamins müssen mit
mindestens 3 cm dicken formbeständigen,
nichtbrennbaren Dämmstoffen der Klasse A 1 nach
DIN 4102 Teil 2, wie im Abschnitt Dämmschichten
beschrieben, ummantelt werden; an die Stelle des
Maßes 3 cm muß das Maß 6 cm eingehalten werden,
wenn die Verkleidung des Abgassammlers aus Metall
besteht. Dies gilt nicht, soweit das Verbindungsstück
zur konvektiven Erwärmung der Raumluft bestimmt
ist. Verbindungsstücke aus austenitischen, nichtros-
tenden Stählen müssen mindestens 1 cm dick sein.
Anmerkung: Anforderungen an das Verbindungsstück
nach DIN 18 160 Teil 2.
Warmluftführung
Die Aluflexrohre zur Führung der Warmluft müssen
mit Stahlbandschellen an den Warmluftstutzen und
Gittern befestigt und mit 40 mm starken Mineralwollfa-
sermatten isoliert werden.
Bezeichnungen von Kamineinsätzen und
Kaminkassetten
Bei Kamineinsätzen/-kassetten mit selbstschließen-
den Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen be-
reits mit anderen Öfen und Herden belegten Schorn-
stein
möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem. DIN
EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2, dem nicht
widerspricht.
Kamineinsätze/-kassetten mit selbstschließenden
Feuerraumtüren müssen – außer beim Anzünden,
beim Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung –
unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben
werden, da es sonst zur Gefährdung anderer, eben-
falls an den Schornstein angeschlossener Feuerstät-
ten und zu einem Austritt von Heizgasen kommen
kann.
Kamineinsätze/-kassetten ohne selbstschließende
Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen
Schornstein angeschlossen werden. Der Betrieb mit
offenem Feuerraum ist nur unter Aufsicht statthaft. Für
die Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384-1 bzw.
DIN EN 13384-2 anzuwenden.
Der Kamineinsatz S-31A ist eine Zeitbrand-Feuerstät-
te.
Anheizen
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen
durch Austrocknen von Schutzfarbe eine Geruchsbe-
lästigung entsteht, die nach kurzer Betriebsdauer be-
endet ist. Während des Anheizens sollte der Aufstell-
raum gut belüftet werden. Ein schnelles Durchlaufen
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