Achtung! Verwenden Sie nie flüssige
Brennstoffe wie Petroleum, Paraffin oder Spiritus
zum Befeuern. Sie können sich verletzen und
Ihrem Gerät schaden.
Achtung! Um Verletzungen zu vermeiden,
beachten Sie bitte, dass die Oberflächen während
des Betriebs heiß werden und besondere Vorsicht
geboten ist, um Verbrennungen zu vermeiden.
Achten Sie besonders auf Kinder.
Es ist wichtig, immer reines, trockenes Holz zu
verwenden; maximaler Feuchtigkeitsgehalt 20%;
minimaler Feuchtigkeitsgehalt 16%. Feuchtes Holz
braucht viel Luft - also extra Energie und Wärme - zur
Verbrennung; der Wärmeffekt ist stark verringert; es
verrußt den Schornstein und es kann sogar zum
Schornsteinbrand kommen.
Warnung! Schließen Sie bei einem Schornstein-
brand die Tür sowie die Luftzufuhr der Kaminan-
lage bzw. Einsatz. Rufen Sie die Feuerwehr.
Nach einem Schornsteinbrand muss
der Schornstein in jedem Fall von einem
zugelassenen Schornsteinfeger inspiziert werden,
bevor das Produkt wieder ver-wendet werden
Aufbewarung des Holzes
Um trockenes Holz zu garantieren, soll der Baum im
Winter gefällt werden und im Sommer zum Trocknen
geschnitten, unter einem Dach, bei guter Ventilation
aufbewahrt werden. Das Holz soll nicht mit einer
Plastikplane abgedeckt sein, die bis zum Boden reicht,
da dies wie eine Isolierng wirkt und das Holz nicht
trocknen läßt. Lagern Sie immer ein paar Tage vor der
Benutzung kleinere Mengen von Holz drinnen, damit
die Feuchtigkeit an der Oberfläche des Holzes
verdampfen kann.
Befeuern
Wenn zu wenig Verbrennungsluft zugeführt wird, kann
das Glas verrußen. Deshalb ist es wichtig, gleich nach
dem Beladen Luft zuzuführen; das schafft kräftige
Flammen in der Brennkammer und es verbrennen
auch die Gase. Öffnen Sie das Sekundärluftventil /
Regler für die Verbrennungsluft und lehnen Sie die
Feuerraumtür nur leicht an, so daß die Flammen gut
greifen können.
Beachten Sie, daß eine zu hohe Luftzufuhr bei
geschlossener Feuerraumtür Ihr Gerät auf extreme
Temperaturen aufheizen kann und ein
unkontrollierbares Feuer hervorruft. Deshalb sollen
Sie nie die Brennkammer ganz mit Holz anfüllen.
Achtung! Die Feuerraumtür muss immer ge-
schlossen sein außer zum Anzünden, nachlegen
oder Entfernen der Asche.
Ihr Nordpeis-Gerät ist nur für Verbrennung von
Schnittholz konstruiert und zugelassen.
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darf.
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können irrepara-
ble Schäden verursacht werden, die von der Garantie
nicht gedeckt werden.
Achtung! Es ist verboten, imprägniertes oder
lackiertes Holz, Plastik, Furnier, Spanplatten,
Milchkartons und jede Art von Abfall in Ihrem
Gerät zu verbrennen. Diese Materialien
entfachen bei der Verbrennung giftige, ätzende
Gase wie Dioxin, die Ihnen, der Umwelt und
Ihrem Gerät schaden.
Überhitzen Sie niemals Ihr Gerät; es können
irreparable Schäden verursacht werden, die von
der Garantie nicht gedeckt werden.
9. Grundsätzliche Anforderungen
Verbrennungsluft
Wenn Kamineinsätze/-kassetten raumluftabhängi-
ge Feuerstätten sind, die Ihre Verbrennungsluft aus
dem Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber für
ausreichende Verbrennungsluft sorgen. Bei abge-
dichteten Fenstern und Türen (z. B. in Verbindung mit
Energiespar¬maßnahmen) kann es sein, dass die
Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist, wodurch
das Zugverhalten des s beeinträchtigt werden kann.
Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter Umständen
Ihre Sicherheit beeinträchtigen. Ggf. muss für eine
zusätzliche Frischluftzufuhr, z. B. durch den Einbau ei-
ner Luft-klappe in der Nähe des Kamineinsatzes oder
Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach außen
oder in einen gut belüfteten Raum (ausgenommen
Heizungskeller), gesorgt werden. Insbesondere muss
sichergestellt bleiben, dass notwendige Verbren-
nungsluftleitungen während des Betriebes der Feuer-
stätte offen sind. Dunstabzugshauben, die zusammen
mit Feuerstätten im selben Raum oder Raumluftver-
bund installiert sind, können die Funktion des Ofens
negativ beeinträchtigen (bis hin zum Rauchaustritt in
den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür)
und dürfen somit keinesfalls gleichzeitig mit dem Ofen
betrieben werden.
Verbrennungsluftleitungen
Für die brandschutztechnischen Anforderungen an die
Verbrennungsluftleitungen sind die Vorschriften der
jeweiligen Landesbauordnung maßgebend.
Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr als
2 Vollgeschossen und Verbrennungsluftleitungen, die
Brandwände überbrücken, sind so herzustellen, daß
Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können.
Absperrung für die Verbrennungsluftleitung
Die Verbrennungsluftleitung muß unmittelbar am
offenen Kamin eine Absperrvorrichtung haben, die
Stellung des Absperrventils muß erkennbar sein.
Befinden sich andere Feuerstätten in den
Aufstellräumen oder in Räumen, die mit Aufstellräu-
men in Verbindung stehen, müssen besondere
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