3. Die Garantiezeit richtet sich nach der Dauer der gesetzlichen Sachmängelverjäh-
rungsfrist des nationalen Rechts des Staates, in dem das Gerät erworben wird; sie
beträgt jedoch maximal 2 Jahre. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Gerätes
durch den Verkäufer an den Käufer. Der Ort des Erwerbs und der Zeitpunkt der
Übergabe sind durch Vorlage eines Kaufbelegs wie Kassenzettel, Rechnung, Liefer-
schein oder Ähnliches nachzuweisen.
4. Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten und die uns innerhalb von drei
Wochen nach ihrem Auftreten in Textform zusammen mit dem Gerät angezeigt
werden, werden von der TRIXIE GmbH & Co. KG im Rahmen dieser Garantie
kostenlos beseitigt. Die Reparaturen werden von der TRIXIE GmbH & Co. KG oder
in einem autorisierten Werk durchgeführt. Die TRIXIE GmbH & Co. KG behält sich
vor, den Mangel auch durch Lieferung eines baugleichen Gerätes zu beseitigen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden aus dieser Garantie, insbesondere auf
Aufwendungsersatz, Minderung, Schadenersatz oder das Recht zum Rücktritt be-
stehen nicht. Gesetzliche oder andere vertragliche Sachmängelansprüche bleiben
unberührt.
Durch die Erbringung von Garantieleistungen tritt keine Verlängerung der Garantie-
zeit ein.
5. Die im Rahmen von Garantiereparaturen ausgetauschten Teile oder das bei Ersatz-
lieferung einbehaltene Gerät gehen in das Eigentum der TRIXIE GmbH & Co. KG
über.
6. Bei unberechtigter Inanspruchnahme eines Kundendienstes ist die TRIXIE GmbH &
Co. KG berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
7. Bei aufgetretenen Mängeln wenden Sie sich bitte an den Vertreiber des Gerätes
bzw. an die Serviceadresse Ihres Landes.
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