• An Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 01. Januar 1987 brauchen Nebelschlussleuchte und
Rückfahrscheinwerfer des Hecktragesystems nicht betriebsfertig zu sein. Die Verwendung
einer 7-poligen Anhängersteckdose ist möglich.
• An Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01. Januar 1987 bis zum 31. Dezember 1990 muss
auch der Rückfahrscheinwerfer am Hecktragesystem betriebsfertig sein. Die Verwendung einer
7-poligen Steckdose ist möglich bei Verzicht auf Dauerplus (Klemme 54g).
• An Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 01. Januar 1991 sind alle serienmäßigen rückwär-
tigen Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs auch am Hecktragesystem zu wiederholen.
Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer des Hecktragesystems müssen betriebsfertig
sein. Durch Verwendung eines Relais oder einer Steckdose mit Abschaltkontakt ist zu ge-
währleisten, dass sich die Nebelschlussleuchte fahrzeugseitig bei Benutzung des Hecktrage-
systems selbsttätig ausschaltet, bzw. nach Entfernen des Steckers wieder einschalten lässt
(13-polige Steckdose).
• Bei Fahrzeugausführungen, deren Typgenehmigung erstmals nach dem 01. Oktober 1998
erteilt wurde, dürfen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung die dritte Bremsleuchte des
Fahrzeugs nicht verdecken. Die dritte Bremsleuchte muss rechts und links – ausgehend von
der Fahrzeuglängsachse – in einem Horizontalwinkel von 10°, nach oben – ausgehend von der
Leuchtenoberkante – in einem Vertikalwinkel von 10° und nach unten – ausgehend von der
Leuchtenunterkante – in einem Vertikalwinkel von 5° sichtbar sein.
• Kann auch nur eine dieser Sichtbedingungen nicht eingehalten werden, ist die dritte Brems-
leuchte auch am Hecktragesystem zu wiederholen.
Fahrtechnische Sicherheitshinweise
• Fahrgeschwindigkeit: Beachten Sie immer die laut Straßenverkehrsordnung erlaubte Höchst-
geschwindigkeit. Unabhängig davon empfehlen wir beim Transport von Fahrrädern mit diesem
Kupplungs-Fahrradträger eine maximale Reisegeschwindigkeit von 120 km/h!
• Die Befestigung des Hecktragesystems ist vom Fahrzeugführer regelmäßig zu überprüfen.
• Achtung: lt. § 22 der StVZO ist der Fahrer für die Sicherung der Ladung verantwortlich.
• Denken Sie immer daran, dass die im Bestimmungsland gültige Gesetzgebung beachtet wer-
den muss.
• Abklappmechanismus: Warnung – Achten Sie immer darauf, dass der Abklappmechanismus
fest verschlossen ist.
• Durch die Verwendung des Hecktragesystems ist der hintere Böschungswinkel im Vergleich zur
Serie eingeschränkt, sodass das Fahrzeug bei Fahrbahnunebenheiten früher aufsetzen kann.
Dem durch das Hecktragesystem und der Ladung verursachten, verändertem Fahr- und
Bremsverhalten sollte durch angepasste Geschwindigkeit Rechnung getragen werden.
• Seitenwind: Reduzieren Sie bei Seitenwind die Fahrgeschwindigkeit!
• Bremsen, Beschleunigen, Kurvenfahren: Vermeiden Sie ruckartiges Bremsen und Beschleu-
nigen! Vermeiden Sie ruckartige Lenkbewegungen!
• Rückwärts Fahren und rückwärts Einparken: Beachten Sie beim rückwärts Fahren und beim
rückwärts Einparken die Gesamtlänge des Fahrzeuges mit montiertem Kupplungs-Fahrradträger!
• Sichtbeeinträchtigung nach hinten: Bei Sichtbeeinträchtigung nach hinten sind am Fahrzeug
geeignete Rückspiegel (z.B. rechter Außenspiegel oder Anhängerrückspiegel) zu montieren.
• Kupplungs-Fahrradträger überprüfen: Überprüfen Sie die Befestigungsbänder und Riemen
vor der Montage, beschädigte Bänder und Riemen müssen sofort ausgetauscht werden. Über-
prüfen Sie nach der Erstmontage alle Verbindungen am Fahrrad-Kupplungsträger (Schrauben,
Riemen, Muttern) sowie die Befestigung der Ladung nach kurzer Fahrstrecke. Danach sollten
Sie in regelmäßigen Abständen erneut diese Verbindungen überprüfen (bei schlechten Stra-
ßenverhältnissen entsprechend öfter)! Überprüfen Sie nach jedem Gebrauch, ob das Produkt
unbeschädigt ist. Versichern Sie sich vor Fahrtantritt über die Funktionalität der Beleuchtungs-
einheit.
• Für Fahrten in Italien und Spanien: Der Kupplungs-Fahrradträger ragt über die im Fahrzeug-
schein angegebenen Abmessungen hinaus. Montieren Sie die in dem jeweiligen Land vorge-
schriebene Warntafel!
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