TESTLAUF ZUR ABNAHME DES GERÄTS
Wichtig
Vor der Inbetriebnahme muss ein Testlauf
der Anlage durchgeführt werden, um den
Betriebszustand jeder einzelnen Kompo-
nente zu überprüfen und eventuelle An-
omalien zur ermitteln. In dieser Phase ist es
besonders wichtig, dass sämtliche Sicher-
heits- und Hygienemaßnahmen vorschrifts-
mäßig eingehalten werden.
Für den Testlauf der Abnahme sind folgende Kon-
trollen durchzuführen:
EINSTELLUNGSVERFAHREN
Die wichtigsten Funktionen des Geräts erfordern
keine besonderen Einstellungen durch Fachperso-
nal, sondern können während des Gebrauchs vom
Benutzer geregelt werden.
AUSTAUSCH VON BAUTEILE
AUSTAUSCHVERFAHREN
Das Auswechseln von Betriebsteilen kann der Be-
diener selbst, ohne Erfordernis von Fachpersonal
vornehmen.
AUßERBETRIEBNAHME UND VERSCHROTTUNG DES GERÄTS
Bei der Außerbetriebnahme müssen einige Vorkehrun-
gen getroffen werden, um sicherzustellen, dass das
Gerät und seine Komponenten kein Hindernis darstel-
len und nicht leicht zugänglich sind.
Damit das Gerät keine Gefahr für Personen und für die
Umwelt darstellt, müssen alle Verbindungen mit den
Energiequellen (Strom usw.) getrennt und unbrauch-
bar gemacht und alle ggf. vorhandenen Flüssigkeiten
(Schmiermittel, Öle usw.) abgelassen werden.
Das Gerät in einem nicht leicht zugänglichen geeig-
neten Bereich abstellen, der mit geeigneten Mitteln
abgegrenzt wurde, um Unbefugten den Zugang zu
verwehren.
EINSTELLUNGEN
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1 - Sicherstellen, dass die Netzspannung der
Nennspannung des Geräts entspricht.
2 - Den Trennschalter betätigen , um den Strom-
anschluss zu überprüfen.
3 - Eine Funktionsprüfung der Sicherheitseinrich-
tungen vornehmen.
Nach Abschluss des Testlaufs ist der Benutzer ge-
gebenenfalls auf angemessene Weise in den Ge-
brauch des Gerätes einzuweisen, um sämtliche
Kenntnisse zu erwerben, die zur Inbetriebnahme
des Gerätes unter Sicherheitsbedingungen gemäß
geltender Gesetzesvorschriften erforderlich sind.
Bei der Verschrottung die Komponenten in Abhän-
gigkeit von ihren chemischen Eigenschaften tren-
nen und für ihre getrennte Entsorgung nach den
einschlägigen geltenden gesetzlichen Bestimmun-
gen sorgen.
Wichtig
Nicht
biologisch
Schmieröle und nicht eisenhaltige Kompo-
nenten (Gummi, PVC, Kunstharz usw.) dürfen
nicht in die Umwelt gelangen. Sie müssen
nach den einschlägigen geltenden gesetzli-
chen Bestimmungen entsorgt werden.
abbaubare
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