DITEC Facil 3H Manuel D'installation Et D'entretien page 18

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ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
D
Das vorliegende Installationshandbuch ist ausschließlich
für das Fachpersonal bestimmt.
Die Montage, elektrischen Anschlüsse und Einstellungen sind
unter Beachtung der Montageanweisung und Einhaltung der
geltenden Normen auszuführen.
Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des Produktes
aufmerksam durch.
Eine fehlerhafte Montage kann zu Verletzungen und Sa-
chschäden führen. Die Verpackungsmaterialien (Kunststoff,
Polystyrol usw.) müssen sachgemäß entsorgt werden und dür-
fen nicht in Kinderhände gelangen, da sie eine Gefahrenquelle
darstellen können. Vor Beginn der Montage ist der einwand-
freie Zustand des Produkts zu überprüfen.
In explosionsgefährdeten Bereichen darf das Produkt nicht ein-
gebaut werden: Entzündbare Gase oder Rauch stellen eine ern-
sthafte Sicherheitsgefährdung dar. Nehmen Sie vor der Montage
des Antriebs alle Veränderungen an der Struktur für die lichten
Sicherheitsräume und den Schutz bzw. die Abtrennung aller
Quetsch-, Scher-, Einzieh- und allgemeiner Gefahrenstellen vor.
Stellen Sie sicher, dass die vorhandene Struktur den nötigen
Anforderungen im Hinblick auf Robustheit und Stabilität ent-
spricht. Der Hersteller des Antriebs schließt eine Haftungsü-
bernahme im Falle der Nichtbeachtung der Montageanweisung
bei der Fertigung der zu motorisierenden Torprofilen aus. De-
sweiteren besteht kein Haftungsanspruch bei Verformungen,
die durch den Gebrauch entstehen könnten. Beachten Sie bei
der Montage der Sicherheitseinrichtungen (Lichtschranken,
Kontaktleisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die geltenden
Normen und Richtlinien, die Montageanweisung, die Monta-
geumgebung, die Betriebslogik des Systems und die von der
motorisierten Tür oder Tor entwickelten Kräfte. Die Sicherheit-
seinrichtungen dienen dem Schutz vor Quetsch-, Scher-, Ein-
zieh- und sonstigen Gefahrenbereichen der motorisierten Tür
oder des motorisierten Tors nach Montage des Antriebs. Zur
Erkennung der Gefahrenbereiche sind die vorgeschriebenen
Hinweisschilder anzubringen. Bei jeder Installation müssen
die Identifikationsdaten der motorisierten Tür oder des Tors an
sichtbarer Stelle angebracht werden.
Vor dem Netzanschluss ist sicherzustellen, dass die
Daten auf dem Typenschild mit denen des Stromversor-
gungsnetzes übereinstimmen.
Am Stromnetz ist ein allpoliger Schalter/Wählschalter mit ei-
nem Öffnungsabstand der Kontakte vorzusehen, der gleich
oder größer als 3 mm ist. Prüfen, ob sich am Eingang der
Stromanlage ein adäquater Differentialschalter und ein Über-
stromschutz befinden. Schließen Sie die motorisierte Tür oder
das motorisierte Tor, soweit erforderlich, an eine wirksame
und den Sicherheitsnormen entsprechende Erdungsanlage
an. Unterbrechen Sie während der Montage-, Wartungs- oder
Reparaturarbeiten die Stromzufuhr, bevor Sie den Deckel für
den Zugang zu den elektrischen Geräten öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Geräten dürfen nur mit
antistatischem geerdeten Armschutz vorgenommen wer-
den. Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Monta-
ge von sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten Bauteilen
ab. Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte dürfen aus-
schließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.
Der Monteur ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage alle
erforderlichen Informationen zum automatischen und manuel-
len Betrieb, sowie dem Notbetrieb der motorisierten Tür oder
des motorisierten Tors zu liefern und die Betriebsanleitung
auszuhändigen.
FACIL - IP1827
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß der Maschinenrichtlinie (98/37/EG) unterliegt der Installa-
teur, der eine Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtun-
gen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes zu tun:
- Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der
MR genannten Dokumente enthalten muss;
(die technische Akte ist aufzubewahren und den nationalen Behör-
den mindestens zehn Jahre lang zur Verfügung zu halten. Diese
Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum des motorisierten Tores);
- Abfassung der EG-Konformitätserklärung gemäß Anlage II-A der MR;
- Anbringung der EG-Kennzeichnung an dem motorisierten
Tor laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den „Leitfaden für die
Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet
unter der folgenden Adresse: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
Serviceklasse: 3 (mindestens 10-5 Jahre Einsatz bei 30-60
Zyklen pro Tag)
Verwendung: HÄUFIG (für Eingänge in Mehrfamilienhäuser
oder kleine Wohnhäuser mit häufiger Einfahrt oder Fußgän-
gerdurchgang).
- Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann
die oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
- Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufei-
nander folgender Zyklen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe
statistischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen er-
mittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte beziehen
sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funktionsfähig ist,
ohne dass außerordentliche Wartungsarbeiten erforderlich sind.
- Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf: Rei-
bung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen können
sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der Funk-
tionweise der Automatikanlage oder einer ihrer Komponenten
(wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend ändern. Es
ist Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne Si-
tuation entsprechende Sicherheitskoeffizienten vorzusehen.
HERSTELLERERKLÄRUNG
(gemäß Richtlinie 98/37/EG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3 - 21042
Caronno P.lla (VA) - ITALY
Erklärt, dass der Antrieb für Flügeltore der Serie FACIL
-
hergestellt wurde, um in eine Maschine eingebaut oder mit
anderen Maschinen zusammengebaut zu werden, um im
Sinne der Richtlinie 98/37/EG, eine Maschine darzustellen;
-
konform zu den einschlägigen Bestimmungen folgender
weiterer EG-Richtlinien ist:
Elektromagnetische Verträglichkeit Richtlinie 89/336/EWG;
Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG;
und erklärt des weiteren, dass die Inbetriebnahme solange
untersagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese
Maschine eingebaut wird oder deren Komponente sie darstellt,
als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche diese
Erklärung ausgestellt wurde) den Bestimmungen der Richtlinie
98/37/EG sowie der entsprechenden nationalen Rechtsspre-
chung zu deren Umsetzung in nationales Recht entspricht.
Caronno Pertusella,
29-03-2006
18
Fermo Bressanini
(Vorsitzende)

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