Entsorgen Sie Altöl
und getränkte Lappen
ordnungsgemäß (siehe
„Entsorgung"). Lassen Sie zum
Schutz der Umwelt kein Öl in
den Boden oder in den Abfluss
Ihres Haushalts gelangen.
Verwenden Sie kein
beschädigtes Gerät! Wenn das
Gerät beschädigt ist, trennen
Sie es vom Fahrzeug und
kontaktieren Sie Ihren Händler.
Dieses Gerät kann von
Kindern ab 8 Jahren und
darüber benutzt werden,
wenn sie beaufsichtigt werden
oder bezüglich des sicheren
Gebrauchs des Gerätes
unterwiesen wurden und die
damit verbundenen Gefahren
verstehen. Die Reinigung und
die Benutzter-Wartung dürfen
nicht von Kindern durchgeführt
werden, es sei denn, sie sind
8 Jahre oder älter und werden
beaufsichtigt.
Die Benutzung von
Zubehörteilen, die vom
Hersteller nicht ausdrücklich
empfohlen werden,
kann Verletzungen und
Beschädigungen verursachen.
Verwenden Sie deshalb nur
Originalzubehör.
Das Gerät entspricht der
Schutzart IPX4 und ist geschützt
gegen Spritzwasser aus allen
Richtungen. Nicht in Wasser
tauchen.
m WARNUNG! Tauchen Sie
elektrische Teile des Geräts
nie in Wasser oder andere
Flüssigkeiten. Halten Sie das
Gerät nie unter fließendes
Wasser.
Um Schäden zu
vermeiden, lassen Sie
das Gerät nach jeweils
30 Minuten Dauerbetrieb
für mindestens
10 Minuten abkühlen.
Erste Schritte
Einsetzen der Schläuche
1. Entfernen Sie die Schutzkappen
2. Wickeln Sie den Ansaugschlauch (Ø 6 mm)
(Transparent)
und den Ablaufschlauch
[
9 ]
(Ø 12 mm) (Grau)
3. Setzen Sie die Schlauchklemme
Ende des Ansaugschlauchs (Ø 6 mm)
(Transparent)
an. Führen Sie das
[
9 ]
Ende des Ansaugschlauchs in den
Ansaugschlauch-Anschluss
Sie die Schlauchklemme
Schlitzschraubendreher oder SW6-Schlüssel).
4. Setzen Sie die Schlauchklemme
des Ablaufschlauch (Ø 12 mm) (Grau)
Befestigen Sie das Ende des Ablaufschlauchs
am Ablaufschlauch-Anschluss
Sie die Schlauchklemme
Schlitzschraubendreher oder SW6-Schlüssel).
5. Achten Sie auf die Pumprichtung
am Gerät.
(Abb. A).
[
7 ]
ab.
11 ]
[
am
[
10 ]
ein. Befestigen
8 ]
[
(Werkzeug:
[
10 ]
am Ende
[
10 ]
11 ]
[
. Befestigen
6 ]
[
(Werkzeug:
[
10 ]
DE/AT/CH
an.
11