Einhaltung - OHAUS PR Série Manuel D'instructions

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DE-44

11. Einhaltung

Die Einhaltung der folgenden Normen wird durch das entsprechende Zeichen auf dem Produkt angezeigt.
Kennzeichen
Standard
Dieses Produkt entspricht den EU-Richtlinien 2014/30/EU (EMC), 2014/35/EU (LVD)
und
www.ohaus.com/ce abrufbar.
EN 61326-1, AS/NZS 61010-1
CAN/CSA-C22.2 No. 61010-1
UL Std. No. 61010-1
Wichtiger Hinweis für geprüfte Wiegeinstrumente
Wiegeinstrumente, die am Herstellungsort geprüft werden, tragen eine der
vorstehenden Kennzeichnungen auf dem Verpackungsetikett und den grünen
Aufkleber "M" (Metrologie) auf dem Typenschild. Sie können sofort in Betrieb
genommen werden.
Wiegeinstrumente, die in zwei Stufen zu prüfen sind, verfügen über kein grünes "M"
(Metrologie)
Kennzeichnungen
Die zweite Stufe der Erstprüfung muss von der zugelassenen Serviceorganisation
des Bevollmächtigten innerhalb der EG oder von den nationalen Eichbehörden
durchgeführt werden.
Die erste Stufe der Erstprüfung wurde im Werk des Herstellers durchgeführt.
Es umfasst alle Prüfungen gemäß der übernommenen europäischen Norm
EN45501:1992, Absatz 8.2.2.
Wenn nationale Vorschriften die Gültigkeitsdauer der Verifizierung begrenzen, muss
der Benutzer der Waage den Zeitraum der erneuten Überprüfung strikt einhalten und
das Eichamt informieren.
Überprüfte Wägeinstrumente
Wenn das Gerät im Handel oder in einer gesetzlich kontrollierten Anwendung verwendet wird, muss es
gemäß den örtlichen Eichvorschriften aufgestellt, geprüft und versiegelt werden. Es liegt in der
Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass alle relevanten rechtlichen Anforderungen erfüllt
werden.
Am
Herstellungsort
Kennzeichnung auf dem Typenschild.
Wägeinstrumente, die in zwei Stufen verifiziert werden müssen, haben keine zusätzliche Metrologie-
Markierung auf dem Typenschild. Die zweite Stufe der Konformitätsbewertung muss von den
zuständigen Eichbehörden durchgeführt werden.
Wenn nationale Vorschriften die Gültigkeitsdauer der Verifizierung begrenzen, muss der Benutzer der
Waage den Zeitraum der erneuten Überprüfung strikt einhalten und das Eichamt informieren.
2014/31/EU
(NAWI).
auf
dem
geprüfte
Wägeinstrumente
Die
EU-Konformitätserklärung
Typenschild
und
auf
dem
tragen
die
ist
tragen
eine
der
Verpackungsetikett.
folgende
zusätzliche
Waage PR Serie
online
unter
vorstehenden
Metrologie-

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