Originalgebrauchsanweisung
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie auf www.elektrogesetz.de.
Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG
(Sammelquote) und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungsquoten):
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucher-
schutz veröffentlicht jährlich ausführliche Daten zu Elektro- und Elektronikgeräten und
die in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitati-
ven Zielvorgaben auf seiner Internetseite:
https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-
abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete.
Hinweise zur Abfallvermeidung
Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in
den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen
der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung.
Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten ins-
besondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die
Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsor-
gung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des
Bundes unter Beteiligung der Länder:
https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundesunter-
beteiligung-der-laender/
Unter der WEEE-Registrierungsnummer DE 75795775 sind wir bei der Stiftung
ElektroAltgeräte Register (ear), Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Händler und
Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten registriert.
T.I.P. – Technische Industrie Produkte GmbH
Siemensstraße 17 | 74915 Waibstadt | www.tip-pumpen.de
Informationen zum Batteriegesetz 2 - BattG2
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Batterien oder Akkumula-
toren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll ent-
sorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber,
Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen
(Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind
gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Sie können
dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe
tun. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunal-
verwaltung erhalten. Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Inter-
net unter: www.batteriegesetz.de
Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, die Batterie, anstatt der Entsorgung einer Wiederverwen-
dung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung
der Batterie. Batterien können chemische Gefahrstoffe enthalten, die sowohl die Umwelt
belasten und die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Insbesondere beim
Umgang mit lithiumhaltigen Batterien ist Vorsicht geboten, da sich diese zudem bei un-
sachgemäßer Behandlung leicht entzünden können und Brände verursachen können.
Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, müssen getrennt von diesem entsorgt werden.
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