Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz 3 (ElektroG3)
Symbolerklärung
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro-
bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt
werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt
werden muss.
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte be-
zeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer, vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten, Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Haus-
müll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu
trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter
Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertrei-
bern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Zur
Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen für Elektroaltgeräte sowie
gegebenenfalls weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Geräte zur Ver-
fügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten.
Auch Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindes-
tens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufs-
fläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauer-
haft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind ver-
pflichtet unentgeltlich alte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen.
Diese müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen sowie ohne Kauf eines Elektro- oder Elekt-
ronikgerätes auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Bei einem Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten als Verkaufsflächen des Ver-
treibers alle Lager- und Versandflächen.
Datenschutzhinweis
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie
selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, ent-
nehmen Sie diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor sie es zur
Entsorgung zurückgeben, und führen diese einer separaten Sammlung zu.
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Originalgebrauchsanweisung