2.7
Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
Veränderung oder öffnen des Gerätes
Mechanische Beschädigung, und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten
Natürlichem Verschleiß und Abnützung
Nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
Überlastung des Messwerkes
2.8
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten, s. Kap. 5.1.
2.9
Prüfmittelüberwachung
Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen die messtechnischen Eigenschaften der
Waage und eines eventuell vorhandenen Prüfgewichtes in regelmäßigen Abständen
überprüft werden. Der verantwortliche Benutzer hat hierfür ein geeignetes Intervall
sowie die Art und den Umfang dieser Prüfung zu definieren. Informationen bezüglich
der Prüfmittelüberwachung von Waagen sowie die hierfür notwendigen Prüfgewichte
sind auf der KERN-Homepage (www.kern-sohn.com) verfügbar. In seinem
akkreditiertem
DKD-Kalibrierlaboratorium
kostengünstig Prüfgewichte und Waagen kalibriert werden (Rückführung auf das
nationale Normal).
2.10 Kontrolle bei Übernahme
Überprüfen Sie bitte die Verpackung sofort beim Eingang sowie das Gerät beim
Auspacken, s. Kap. 4.1. auf eventuell sichtbare äußere Beschädigungen.
2.11 Erstinbetriebnahme
Um bei elektronischen Waagen genaue Wägeergebnisse zu erhalten, muss die
Waage ihre Betriebstemperatur ( siehe Anwärmzeit Kap. 1 ) erreicht haben.
Die Waage muss für diese Anwärmzeit an die Stromversorgung ( Netzanschluss,
Akku oder Batterie ) angeschlossen sein.
Die Genauigkeit der Waage ist abhängig von der örtlichen Fallbeschleunigung.
Unbedingt die Hinweise im Kapitel Justierung beachten.
Überprüfung der Original-Abmessungen, s. Kap. 4.3
2.12 Außerbetriebnahme und Lagerung
Hängewaage ausschalten und Batterien herausnehmen
Hängewaage nicht im Freien lagern.
7
können
bei
KERN
schnell
und
CH-BA-d-1635