3.3 Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
• Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
• Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
• Veränderung oder Öffnen des Gerätes
• Mechanische Beschädigung und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten,
natürlichem Verschleiß und Abnützung
• Nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
• Überlastung des Messwerkes
3.4 Prüfmittelüberwachung
Im Rahmen der Qualitätssicherung müssen die messtechnischen Eigenschaften des
Anzeigegerätes und eines eventuell vorhandenen Prüfgewichtes in regelmäßigen
Abständen überprüft werden. Der verantwortliche Benutzer hat hierfür ein geeignetes
Intervall sowie die Art und den Umfang dieser Prüfung zu definieren. Informationen
bezüglich der Prüfmittelüberwachung von Anzeigegeräten sowie der hierfür notwen-
digen Prüfgewichte sind auf der KERN- Homepage (www.kern-sohn.com) verfügbar.
Im akkreditierten DKD- Kalibrierlaboratorium können bei KERN schnell und kosten-
günstig Prüfgewichte und Anzeigegeräte mit angeschlossener Wägeplatte kalibriert
werden (Rückführung auf das nationale Normal).
4 Grundlegende Sicherheitshinweise
4.1 Hinweise in der Betriebsanleitung beachten
Betriebsanleitung vor der Aufstellung und Inbetriebnahme sorgfältig durchlesen,
selbst dann, wenn Sie bereits über Erfahrungen mit KERN- Waagen verfügen.
4.2 Ausbildung des Personals
Das Gerät darf nur von geschulten Mitarbeitern bedient und gepflegt werden.
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