8.2
Regelmäßige Wartung und Instandhaltung
Die regelmäßige 3-monatige Wartung darf nur von einer Fachkraft mit fundierten
Kenntnissen im Umgang mit Hängewaagen durchgeführt werden. Dabei sind die
nationalen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Arbeits-, Betriebs- und
Sicherheitsvorschriften des Betreibers zu beachten.
Zur Überprüfung der Abmessungen nur geeignete Prüfmittel verwenden.
Die regelmäßige 12-monatige Wartung darf nur von geschultem Fachpersonal
(KERN Service) durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der Wartung sind in die Checkliste (Kap. 8.3) einzutragen.
Die zusätzlichen Ergebnisse der erweiterten Wartung sind in die Checkliste (Kap.
9.1) einzutragen.
Die Lastaufnahmemittel sind vor der Prüfung zu reinigen, s. Kap. 8.1.
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CH-BA-d-1635