Pflege und Wartung
Gefahr
Vor allen Arbeiten am Gerät, Gerät aus-
schalten und Netzstecker ziehen.
Staubbeseitigende Maschinen sind Sicher-
heitseinrichtungen zur Verhütung oder Be-
seitigung von Gefahren im Sinne von
BGV A1.
Zur Wartung durch den Benutzer muss
–
das Gerät auseinandergenommen, ge-
reinigt und gewartet werden, soweit es
durchführbar ist, ohne dabei eine Ge-
fahr für das Wartungspersonal und an-
dere Personen hervorzurufen.
Geeignete Vorsichtsmaßnahmen bein-
halten Entgiftung vor dem Auseinander-
nehmen. Vorsorge treffen für örtlich
gefilterte Zwangsentlüftung, wo das
Gerät auseinandergenommen wird,
Reinigung der Wartungsfläche und ge-
eigneter Schutz des Personals.
Das Äußere des Gerätes sollte durch
–
Staubsaugverfahren entgiftet und sauber
abgewischt werden, oder mit Abdichtmit-
tel behandelt werden, bevor es aus dem
gefährlichen Gebiet genommen wird. Alle
Geräteteile müssen als verunreinigt an-
gesehen werden, wenn sie aus dem ge-
fährlichen Gebiet genommen werden. Es
müssen geeignete Maßnahmen ergriffen
werden, um eine Staubverteilung zu ver-
meiden.
Bei der Durchführung von Wartungs- und
–
Reparaturarbeiten müssen alle verunrei-
nigten Gegenstände, die nicht zufrie-
denstellend gereinigt werden können,
weggeworfen werden. Solche Gegen-
stände müssen in undurchlässigen Beu-
teln, in Übereinstimmung mit den gültigen
Bestimmungen für die Beseitigung sol-
chen Abfalls, entsorgt werden.
Die Ansaugöffnung bei Transport und
–
Wartung des Gerätes ist mit der An-
schlussmuffe zu verschließen.
Warnung
Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von
Gefahren müssen regelmäßig gewartet wer-
den. Das heißt, mindestens einmal jährlich vom
Hersteller oder einer unterwiesenen Person auf
ihre sicherheitstechnisch einwandfreie Funkti-
on überprüft werden, z.B. Dichtheit des Gerä-
tes, Beschädigung des Filters, Funktion der
Kontrolleinrichtungen.
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Gefahr
Die Wirksamkeit der Filtration des Gerätes
kann durch das Testverfahren wie in
EN 60 335–2–69 AA.22.201.2 spezifiziert,
geprüft werden. Diese Prüfung muss min-
destens jährlich erfolgen oder häufiger,
wenn dies in nationalen Anforderungen
spezifiziert ist. Bei negativem Prüfergebnis
ist der Test mit einem neuen Flachfaltenfil-
ter zu wiederholen.
Hinweis: Industriestaubsauger/Entstau-
ber sind nach Bedarf, mindestens aber ein-
mal jährlich zu warten, gegebenenfalls
instandzusetzen und durch einen Sachkun-
digen (Qualifikation gemäß TRGS 519 Nr.
5.4.3, Abs. 2) zu prüfen. Das Prüfergebnis
ist auf Verlangen vorzulegen.
Vorsicht
Beschädigungsgefahr! Keine silikonhalti-
gen Pflegemittel zum Reinigen verwenden.
Einfache Wartungs- und Pflegearbeiten
–
können Sie selbst durchführen.
Die Geräteoberfläche und die Behälte-
–
rinnenseite sollten regelmäßig mit ei-
nem feuchten Tuch gereinigt werden.
Gefahr
Gefahr durch gesundheitsschädlichen
Staub. Bei Wartungsarbeiten (z.B. Filter-
wechsel) Atemschutzmaske P2 oder hö-
herwertig und Einwegkleidung tragen.
Flachfaltenfilter wechseln
Gefahr
Anfallender Staub ist in staubdichten Be-
hältern zu transportieren. Ein Umfüllen ist
nicht zulässig. Die Entsorgung der asbest-
haltigen Abfälle ist entsprechend der Vor-
schriften und Regeln für die
Abfallentsorgung vorzunehmen.
Warnung
Hauptfilterelement nach der Entnahme aus
dem Gerät nicht mehr benutzen.
Fest eingebaute Filter dürfen nur in geeig-
neten Bereichen (z.B. sogenannten Dekon-
taminationsstationen) von einem
Sachkundigen ausgetauscht werden.
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