WARNUNG! Verletzungsgefahr durch Ausrutschen!
Beim Arbeiten mit dem Gerät immer rutschfeste Arbeitsschuhe tragen und darauf achten, dass ausgebrachte
Reinigungsflüssigkeit wieder vollständig aufgesaugt wird.
Bei der Bodenreinigung mit dem Gerät können Reinigungsmittel eingesetzt werden.
WARNUNG!
Reinigungsmittel können gesundheitsschädlich sein. Daher Folgendes beachten:
–
Haut- und Augenkontakt mit Reinigungsmitteln vermeiden.
–
Dosierungsvorschriften des Reinigungsmittel-Herstellers beachten.
–
Sicherheitsdatenblätter des Reinigungsmittel-Herstellers ggf. beachten.
1.9 Bedienpersonal
Das Gerät darf nur von autorisiertem, ausgebildetem und unterwiesenem Personal bedient und instand gehalten werden. Dieses
Personal muss eine spezielle Unterweisung über auftretende Gefahren erhalten haben.
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt
wurde.
Als Fachpersonal gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen
Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Liegen beim Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor, ist es entsprechend auszubilden.
Die Zuständigkeiten für Bedienung und Instandhaltung müssen klar festgelegt und eingehalten werden, damit unter dem Aspekt der
Sicherheit keine unklare Kompetenzverteilung besteht.
Das Gerät darf nur von Personen bedient und instand gehalten werden, von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Arbeit zuverlässig
ausführen. Hierbei ist jede Arbeitsweise zu unterlassen, welche die Sicherheit von Personen, der Umwelt oder des Gerätes
beeinträchtigt.
Personen, die unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit beeinflussenden Medikamenten stehen, dürfen am
und mit dem Gerät keinerlei Arbeiten ausführen.
Bei der Personalauswahl müssen in Bezug auf das Mindestalter die Jugendarbeitsschutzvorschriften des jeweiligen Landes und
ggf. darauf gründende berufsspezifische Vorschriften beachtet werden.
Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass keine nichtautorisierten Personen am oder mit dem Gerät arbeiten.
Nichtautorisierte Personen, wie Besucher etc., dürfen nicht mit dem Gerät in Berührung kommen. Sie müssen einen
angemessenen Sicherheitsabstand einhalten.
Der Bediener ist verpflichtet, eintretende Veränderungen am Gerät, welche die Sicherheit beeinträchtigen, sofort dem Betreiber zu
melden.
Beim Reinigen und Warten des Automaten ist der Automat auszuschalten und der Schaltschlüssel abzuziehen. Die Feststellbremse
ist zu betätigen. Bei Reparaturen und beim Austauschen von Bauteilen und Zubehör muss der Automat von der Batterie getrennt
sein! Batteriestecker ziehen!
1.10 Arbeitsplatz
Während der Fußbodenreinigung befindet sich der Arbeitsplatz des Bedienpersonals auf dem Gerät. Auf dem Gerät darf jeweils nur
eine Bedienperson arbeiten.
1.11 Verhalten im Gefahrenfall und bei Unfällen
Im Gefahrenfall und bei Unfällen ist das Gerät sofort anzuhalten, mit den Schaltern am Bedienfeld auszuschalten und gegen
Wegrollen zu sichern. Betätigen Sie die Feststellbremse und ziehen sie den Batteriestecker.
Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten, Augenspülflasche, etc.) und Feuerlöscher in greifbarer Nähe aufbewahren.
Das Personal muss mit der Handhabung und dem Standort von Sicherheits-, Unfallmelde-, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen
vertraut sein. Hierdurch wird eine bestmögliche Hilfe bei Unfällen und Abwehr von Gefahren sichergestellt.
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Reinigungsautomat
ARA 85│BM 140