5.10 Eichschalter und Siegelmarke
Vor der Eichung muss der Eichschalter aus der angezeichneten Position (siehe Pfeil-
richtung) in die Eichposition verschoben werden. In dieser Stellung erscheint im Dis-
play eine Klammer um die letzte Anzeigenstelle.
Nach dem Eichvorgang wird die Waage an den markierten Positionen versiegelt.
Die Eichung der Waage ist ohne die „Siegelmarken" ungültig.
Position der „Siegelmarken":
Siegelmarke
Eichpflichtige Waagen müssen außer Betrieb gesetzt werden, wenn:
Das Wägeergebnis der Waage außerhalb der Verkehrsfehlergrenze liegt.
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Waage deshalb in regelmäßigen Abständen mit bekanntem Prüfgewicht (ca.
1/3 der max. Last) belasten und mit Anzeigenwert vergleichen.
Nacheichungstermin überschritten ist.
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EW-EG-BA-d-1728
Eichschalter verschieben
Siegelmarke
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