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Bort TITAN 4000 Mode D'emploi page 36

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Sehr geehrter Kunde!
1. BORT GLOBAL LIMITED bietet 2 Jahre Garantie auf das kom-
plette Sortiment an, ausgehend vom Verkaufsdatum . Für das
Gerät, das mit professionellen, gewerblichen Zielen verwendet
wird, erstreckt sich die Garantie nicht, es unterliegt lediglich einer
gebührenpflichtigen Reparatur.
2. Eine Nutzung des Gerätes für den Hausbedarf charakterisiert
eine Beschränkung in der Arbeitszeit und damit ist seine Nutzung
für den Hausbedarf für nicht mehr als 40 Stunden Nutzungsdauer
gemeint, dabei muss man für jede 15 Minuten ununterbrochener
Arbeit eine Pause von 10-15 Minuten machen . Die Nutzung des
Gerätes zuwider dieser Bedingung ist eine Regelverletzung der
entsprechenden Nutzung (die gegebene Bedingung erstreckt sich
nicht auf Pumpen, Generatoren, Ladevorrichtungen und ähnliche
Ausrüstungen) . Die Lebensdauer des Gerätes unter Beachtung der
obengenannten Bedingung beträgt 5 Jahre .
Beim Kauf des Gerätes wird ein Garantiekupon ausgefüllt (auf
jeden Fall müssen das Verkaufsdatum, das Modell, die Serien-
nummer des Gerätes angegeben und die übrigen Felder ausge-
füllt werden) . Bitte bewahren Sie den Kupon und den Kassenbon
während der Garantiefrist für die Vorlage im Servicezentrum auf .
Ein Elektrogerät wird zur Garantiereparatur lediglich in zusam-
mengebauter Form angenommen, mit den ersetzbaren Arbeits-
vorrichtungen und den Befestigungselementen (Reifen, Kreis-
sägeblätter, Ketten, Messer, Trimmerköpfe, Düsen, Kettenräder,
Bolzen, Muttern, Befestigungsflansche des Gerätes).
3. Die Garantiefrist beträgt bis zu 3-5 Jahre*, wenn der Besitzer
das Elektrogerät innerhalb von 2 Wochen ab Kaufdatum regist-
riert . Die Verlängerung der Garantiezeit erstreckt sich nicht auf
die Akku-Werkzeuge, Ladevorrichtungen und das im Liefersatz
vorhandene Zubehör . Die Registrierung erfolgt lediglich auf der
Webseite unter folgender Adresse: warranty.bort-global.com
Als Bestätigung der Registrierung gilt das Registrierungszertifi-
kat, das auf dem Drucker während der Registrierung ausgedruckt
werden muss. Das Registrierungszertifikat wird im Servicezen-
trum zusammen mit dem Garantiekupon und dem Kassenbon
vorgelegt .
4. Während der Garantiefrist werden kostenfrei behoben:
Beschädigungen des Gerätes, die wegen der Verwendung von
minderwertigem Material entstanden sind .
die Montagefehler, die durch Verschulden des Herstellers ent-
standen sind .
5. Die Garantie erstreckt sich nicht:
Auf Störungen am Gerät, die durch das Nichtbefolgen der Be-
triebsanweisungen hervorgerufen werden .
Auf mechanische Beschädigungen (Risse, Kratzer, mechani-
sche Beschädigungen der Netzkabel, mechanische Beschä-
digungen des Körpers u .ä .) und Beschädigungen, die durch
Einwirkung von aggressiven Mitteln und hohen Temperaturen
hervorgerufen wurden, durch Eindringen von Flüssigkeiten,
fremdartigen Gegenständen in die Ventilationsgitter des Elek-
trogerätes, sowie Beschädigungen, die infolge falscher Aufbe-
wahrung eingetreten sind (Korrosion von Metallteilen u .ä .);
Auf Geräte mit Schäden, die infolge von Überlastung entstan-
den sind (gleichzeitiger Ausfall des Rotors und Stators) oder
unsachgemäßer Nutzung (Nutzung eines abgestumpften,
unpassenden, nicht ausbalancierten, falsch ausgewählten
Ersatzgerätes), ungenügender technischer Wartung oder
Pflege, Anwendung des Gerätes für einen Zweck, für den
es nicht bestimmt ist (Nutzung zur Arbeit an einem Mate-
rial, für eine Arbeit, für die das Gerät nicht vorgesehen ist,
u .ä .), sowie der Instabilität der Parameter des Stromnet-
zes, die die Normen überschreiten, die durch EN  61000-3-2,
EN  61000-3-3 bestimmt werden. Zu den unbedingten Merk-
malen der Überlastung des Erzeugnisses gehören unter an-
derem: Veränderungen des äußeren Aussehens, Deformation
oder Schmelzen von Teilen und Baueinheiten des Erzeugnis-
ses, Schwärzung oder Verkohlung der Leitungsisolierung un-
ter Einwirkung hoher Temperatur .
Auf schnellverschleißende Erzeugnisse und Materialien (Koh-
lenbürsten, Riemen, Gummidichtungen, Netze, Schutzmäntel,
DE
Bühnen, Reifen, Zahnräder, Lager, Buchsen, Heizspiralen,
Scheiben, Rollen, Stöcke, Sperrknöpfe u .ä .), auf Teile (Zahnrä-
der, Wellen, Lager, Stöcke, Rollen u .ä .), die dem Verschleiß in-
folge der Qualität des Schmiermittels ausgesetzt sind, sowie
auf ersetzbares Zubehör (Bohrpatronen, SDS-Patronen, Büh-
nen, Zangen, Reifen, flexible Wellen, Batterien, Ladevorrich-
tungen u .ä .) und Ausgabematerialien (Messer, Laubsägen,
Schleifmittel, Sägeblätter, Bohrer, Bohrmeißel, Schmierstoffe
u .ä .), mit Ausnahme von Fällen der mechanischen Beschädi-
gungen der oben angeführten Erzeugnisse, die infolge des
Garantieverstoßes des Elektrogerätes geschahen;
Den natürlichen Verschleiß des Gerätes oder seiner Teile
(Qualität der Ressourcen, starke innere oder äußere Ver-
schmutzung, Qualität des Schmiermittels);
Auf ein Gerät, das während der Garantiefrist von Personen
oder Organisationen geöffnet oder repariert wurde, die keine
juristische Vollmacht für die Durchführung der Reparatur be-
sitzen;
Auf ein Gerät mit einer entfernten, ausgewaschenen oder ge-
änderten werkseigenen Nummer, sowie, wenn die Daten auf
dem Elektrogerät mit den Daten auf dem Garantiekupon nicht
übereinstimmen;
Auf eine vorbeugende Wartung des Elektrogerätes, zum Bei-
spiel: Reinigung, Wäsche, Schmieren .
6. Der Betrieb des Elektrogerätes mit Merkmalen eines Defektes
ist nicht zulässig (erhöhte Funkenbildung, Brandgeruch, erhöhter
Lärm, starke Vibration, ungleichmäßiges Drehen, Leistungsver-
lust) . Der Betrieb des Elektrogerätes bei Vorhandensein von me-
chanischen Beschädigungen des Kabels der Stromversorgung
(Risse, Kratzer, Brüche der Bänder), des Netzsteckers, sowie von
Beschädigungen des Körpers des Elektrogerätes ist verboten .
7. Fehlerhafte Baueinheiten der Geräte werden in der Garantie-
zeit kostenlos repariert oder werden durch neue ersetzt . Die Ent-
scheidung über die Frage der Zweckmäßigkeit des Ersatzes oder
der Reparatur bleibt dem Servicedienst vorbehalten .
Die Beseitigung der Schäden, die von uns als Garantiefall aner-
kannt werden, erfolgen wahlweise durch die Gesellschaft BORT
GLOBAL LIMITED mittels einer Reparatur oder des Ersatzes des
fehlerhaften Gerätes . Die ersetzten Geräte und ihre Teile gehen
ins Eigentum des Servicedienstes der BORT GLOBAL LIMITED
über .
8. Empfehlungen für die vorbeugende Wartung des Elektrogerä-
tes:
Für das Elektrogerät wird die Durchführung einer regelmäßi-
gen vorbeugenden Wartung empfohlen (Reinigen, Wäsche,
Ersatz des Schmiermittels im Getriebe und den Lagern; Ersatz
von Schnellverschleißteilen) . Das gewährleistet die tadellose
Arbeit des Elektrogerätes während der gesamten Laufzeit . Die
Periodizität der Durchführung der vorbeugenden Wartung ist
bei nomineller Belastung der Frist des natürlichen Verschleißes
der Kohlenbürsten gleich . Die Arbeit für die Durchführung der
vorbeugenden Wartung wird laut der geltenden Preisliste des
Servicezentrums bezahlt . Die bei der Durchführung der vorbeu-
genden Wartung aufgetauchten Schäden, die unter die Gültig-
keitsdauer der Garantieverpflichtungen Fallen, werden kostenlos
behoben . Schäden, die nicht unter die Garantiefrist fallen und bei
der Diagnostik entdeckt werden, werden laut Abkommen der Par-
teien in gewohnter Vorgehensweise behoben .
Die Durchführung einer vorbeugenden Wartung ändert die Dauer
der Garantiezeit nicht .
Andere Ansprüche, außer dem erwähnten Recht auf kostenlose
Behebung der Mängel des Gerätes, fallen nicht unter die Gültig-
keit der gegenwärtigen Garantie .
9. Die gegenwärtige Garantie verletzt andere legitime Rechte
des Konsumenten, die ihm durch die geltende Gesetzgebung
gewährt werden, nicht .
* Je nach Modell .
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