Konformitätserklärung
Die Konformität des Produk tes mit den gesetzlich vorge schriebenen
Standards wird gewährleistet. Die vollständige Konformitätserklärung
finden Sie im Internet unter www.gt-support.de.
Entsorgen
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe und Karton
zum Altpapier, Folien in die Wertstoff-Sammlung.
Altgerät entsorgen
Entsorgen Sie das Altgerät entsprechend der in Ihrem Land geltenden Vorschriften.
Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll!
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass
Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll
entsorgt werden dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte
am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkus, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen
sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe des
Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehenen
Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe
von Altgeräten ist unentgeltlich.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von
Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung
zu gewährleisten. Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein
gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben.
Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt.
Konformitätserklärung
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