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Scheppach MS225-53 Traduction Des Instructions D'origine page 20

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  • FRANÇAIS, page 37
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätege-
setz (ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern sind
einer getrennten Erfassung bzw. Entsor-
gung zuzuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für
das Löschen seiner personenbezogenen Daten auf
dem zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme ver-
pflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haus-
halt, kann dieser die unentgeltliche Abholung des
Elektroaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer,
veranlassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kun-
denservice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb
der Europäischen Union können davon abweichen-
de Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten gelten.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Kraftstoffe und Öle
• Vor der Entsorgung des Geräts müssen der Kraft-
stofftank und der Motorölbehälter geleert werden!
20 | DE
• Kraftstoff und Motoröl gehören nicht in den Haus-
müll oder Abfluss, sondern sind einer getrennten
Erfassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Leere Öl- und Kraftstoffbehälter müssen umwelt-
gerecht entsorgt werden.
www.scheppach.com

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