• Versuchen Sie nicht die Nebelauslassdüse oder das Kalkpad während des Betriebs oder innerhalb 15
Minuten nach dem Ausschalten und Ausstecken zu entfernen. Diese Teile dürfen nur für Reinigungszwecke
entfernt werden.
• Da in diesem Luftbefeuchter hohe Temperaturen herrschen können, treffen Sie bitte entsprechende Vor-
sichtsmaßnahmen, insbesondere in der Anwesenheit von Kindern und stellen Sie das Gerät an einem für
Kinder unzugänglichen Ort auf.
Handhabung
ACHTUNG
•
Nach jedem Gebrauch und vor jeder Reinigung ist das Gerät auszuschalten und auszustecken.
•
Das Gerät ist nur für den in dieser Gebrauchsanleitung beschriebenen Zweck vorgesehen. Der
Hersteller kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch unsachgemäßen oder leicht-
sinnigen Gebrauch entstehen.
•
Verlegen Sie das Netzkabel stolpersicher.
•
Stecken Sie keine Gegenstände in Geräteöffnungen.
•
Stellen Sie keine Gegenstände auf dem Gerät ab.
•
Schützen Sie das Gerät vor hohen Temperaturen.
•
Vermeiden Sie Wasserschäden durch sorgfältigen Umgang (z.B. Wasserschäden durch Spritz-
wasser bei Holzfußböden).
•
Sollte das Gerät versehentlich umkippen, kann Wasser auslaufen, auch wenn das Gerät ausge-
schaltet und nicht eingesteckt ist.
•
Die direkte Umgebung des Luftbefeuchters kann feucht werden.
•
Mit kalkhaltigem Wasser kann sich ein weißer Niederschlag bilden.
•
Stellen Sie das Gerät nicht auf den Boden, sondern erhöht auf (z.B. auf einen Tisch, auf eine
Kommode).
•
Stellen Sie das Gerät so auf, dass der Nebelaustritt nicht auf Gegenstände gerichtet ist.
•
Leeren Sie das Restwasser aus, wenn Sie das Gerät nicht verwenden.
•
Schützen Sie das Gerät vor hohen Temperaturen.
Entsorgung
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie
das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and
Electronic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
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