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SKYLOTEC SECUPIN SPA-TYP-10-L Notice De Montage Et Guide D'utilisation page 4

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  • FRANÇAIS, page 38
Beachten Sie bei der Planung und Installation der Anschlageinrichtungen die BG-Information „Planungs-
grundlagen für Anschlageinrichtungen auf Dächern" ( BGI 5164) Der Mindestabstand des
Anschlagpunktes zur Absturzkante muss mindestens 2,5 m betragen
Bei der Installation der Einzelanschlagpunkte ist auf die Tragfähigkeit des Untergrunds zu achten. Eine
Kompatibilität mit ähnlichen Systemen ist nicht gewährleistet und kann bei Zuwiderhandlung eine Gefahr
für Leib und Leben darstellen.
Einzelanschlagpunkte dienen zur Absturzsicherung von Personen und nicht von Gegenständen oder als
Transportanschlagpunkte.
Bei Installation müssen zudem die Zulassung und die Verarbeitungshinweise der Befestigungsmittel
beachtet
werden.
Systemzulassung. Das System darf nur mit den von Skylotec mitgelieferten Befestigungsmittel
befestigt werden und es müssen dann auch immer alle, mitgelieferten Befestigungselemente eines
Sets verbaut werden, das heißt, wenn 4 Schraubanker (SPM-002) mit geliefert wurden, müssen
diese auch alle nach Montageanleitung verbaut werden!
Die Mindestblechdicke des Stahltrapezbleches muss 0,63mm betragen.
Arbeiten oberhalb des Anschlagpunktes sollte vermieden werden (Siehe Gebrauchsanleitung des
Verbindungsmittels).
Einzelanschlagpunkte dürfen nur von ausgebildeten und unterwiesenen Benutzern verwendet werden.
Eine Unterweisung des Benutzers zum korrekten Gebrauch des Systems ist durch den Arbeitgeber oder
einen Sachkundigen vorzunehmen.
Einzelanschlagpunkte müssen jährlich durch einen Sachkundigen überprüft und gewartet werden.
Vor jeder Verwendung sind Einzelanschlagpunkte sowie die Persönliche Ausrüstung gegen Absturz auf
Mängel zu überprüfen. Bei Zweifeln an der Funktionsfähigkeit der Produkte dürfen diese nicht benutzt
werden und es muss eine Überprüfung durch einen Sachkundigen erfolgen.
Beschädigte Anschlagpunkte und/oder Verbindungsmittel sowie andere Teile der PSA gegen Absturz
dürfen nicht mehr verwendet werden. Ggfs. ist eine Überprüfung des Systems bzw. der PSAgA durch den
Hersteller nicht mehr verwendet werden. Ggfs. ist eine Überprüfung des Systems bzw. der PSAgA durch
den Hersteller oder einen Sachkundigen vorzunehmen.
Nach einem Absturz dürfen Einzelanschlagpunkte nicht erneut verwendet werden.
Nicht korrekt ausgeführte Verklebungen/Verschraubungen können sich lösen und die sichere Funktion der
Einzelanschlagpunkte gefährden! Unsachgemäße Reparaturen, Wartungen und/oder Manipulationen der
Einzelanschlagpunkte sowie ihrer Komponenten stellen eine Gefahr für Leib und Leben dar. In diesem Fall
erlischt jegliche Gewährleistung und jegliche Haftung der SKYLOTEC GmbH ist ausgeschlossen.
Das Produkt darf nur mit Verbindungselementen (Konformität nach EN 362 beachten) und einer
persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden.
Bei
Verwendung
Bedienungsanleitungen und geltenden Vorschriften zu beachten.
4.
ALLGEMEINE MONTAGEBEDINGUNGEN
Alle Einzelteile sind vor der Montage von Schmutz zu säubern. Eine Berührung des Systems mit aggressiven
Stoffen und Chemikalien sowie mit Mörtel, Zement oder ähnlichen Stoffen sollte vermieden werden.
Mörtelreste und/oder andere Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen, damit die Funktion des
Produktes nicht beeinträchtigt wird. Die Montage der Produkte muss strikt nach der Montageanleitung des
Herstellers erfolgen. Abweichungen sind nicht gestattet. Zur Montage und zum Austausch dürfen nur original
SKYLOTEC Bauteile verwendet werden. Die Kombination mit Bauteilen oder Elementen anderer Hersteller
oder Lieferanten kann eine Gefahr für Leib und Leben darstellen! Die Bauteile sind schonend zu behandeln
und dürfen nicht unsachgemäß verwendet werden. An jeder Ein- und Ausstiegsstelle ist je ein Satz
entsprechender Kennzeichnungsschilder anzubringen. Bei stehenden Bauwerken sind bei der Montage
zusätzlich folgende Sicherungsmittel vorgeschrieben: Auffanggurte nach EN 361 und separate Sicherungsseile
mit Falldämpfern nach EN 354/355.
Da baulich fest verankerte Anschlagpunkte /-einrichtungen nicht mehr der PSA Richtlinie unterliegen,
dürfen diese nicht mehr mit CE gekennzeichnet werden. In Deutschland ist für diese Produkte die
bauaufsichtliche Zulassung vorgeschrieben. In Europa gelten für diese Produkte unterschiedliche
nationale Vorgaben, unter Umständen ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich.
MAT-MA-0023-DE SECUPIN
Bei
Verwendung
anderer
von
weiteren
persönlichen
Stand: 23/01/2015
Befestigungsmittel
zur
Schutzausrüstungen
sind
Installation
erlischt
die
die
entsprechende
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