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Indel B KD 50 ECOSMART Mode D'emploi page 124

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KD 50 ECOSMART - KD 50 ECOSMART G
INFORM ATIONE N ZUR E NTSORG U NG
IHRE PFLICHTEN ALS ENDNUTZER
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom Altgerät
getrennt werden, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei
aus dem Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst dafür verantwortlich,
personenbezogene Daten auf dem Altgerät zu löschen.
HINWEISE ZUM RECYCLING
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien, insbesondere Verpackungen, nicht im Hausmüll,
sondern über die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und elektronische
Geräte.
RÜCKNAHMEPFLICHTEN DER VERTREIBER
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese gewerblich
an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort
der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25
cm sind, (kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
KD-50-ECOSMART-KD-50-ECOSMART-G_20220120
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf
Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt und zurückgenommen werden. Es darf somit nicht in
den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren Rücknahmepflichten
in Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
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