Entsorgung
Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe
von Altgeräten ist unentgeltlich.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewähr-
leisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch
bei Lieferungen an einen privaten Haushalt.
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