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Maßnahmen vor dem Gebrauch
Vor dem Gebrauch sind die Hebezeuge auf Beschädigungen zu überprüfen.
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Verwendung als Kranböcke
Nachfolgende Punkte sind bei der Verwendung zu beachten:
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Prüfung
Bei den Kranböcken und Streben handelt es sich um Lastaufnahmemittel gemäß DGUV
100-500, welche jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden müssen.
Stand: 07/2019
Beschädigte Kranböcke oder Streben, die nachfolgende Mängel
aufweisen sind sofort aus dem Verkehr zu bringen.
Risse an Schweißnähten
verformte Profile
deformierte Kranösen
Fehlen bzw. Unleserlichkeit des Typenschilds
Fehlen bzw. Unleserlichkeit der Prüfplakette
Die Kranböcke dürfen nur für die angegebenen Traglasten
eingesetzt werden
Auch bei aufgestockten Schalelementen darf die Traglast
nicht überschritten werden
Die maximale Höhe der zusammengesetzten Schalung darf
9 m nicht überschreiten
Es dürfen sich keine Personen unter den schwebenden
Lasten aufhalten
Die Montagestelle an der NOE-Tafel muss ebenfalls frei sein
von Verschmutzungen, welche die Funktion einschränken
und sie darf keine Beschädigungen aufweisen.
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