Schalelemente auf denen lose Teile liegen, dürfen nicht transportiert werden.
6.
Lasten sind so aufzunehmen und abzusetzen, dass ein unbeabsichtigtes Umfallen,
7.
Auseinanderfallen, Abgleiten oder Abrollen der Last vermieden wird.
Die eingesetzten Seile und Ketten dürfen nicht über scharfe Kanten von Lasten
8.
gespannt werden.
Stahldrahtseile und Rundstahlketten dürfen nicht geknotet werden.
9.
Verdrehte Ketten sind vor dem Anheben der Last auszudrehen.
10.
Lasten dürfen auf dem NOE Kranbock nicht abgesetzt werden, weil er dadurch
11.
beschädigt werden kann.
Der NOE Kranbock muss vor Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen
12.
geschützt gelagert werden, weil hierdurch die Sicherheit und Funktionsfähigkeit
beeinträchtigt werden kann.
Personen, die den NOE Kranbock anwenden, müssen diesen während des
13.
Gebrauchs auf augenfällige Mängel, wie evtl. Verformungen, Risse, Brüche,
Kennzeichnungsmängel, hin beobachten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass ein NOE Kranbock mit Mängeln, die die
14.
Sicherheit beeinträchtigen, einer weiteren Benutzung entzogen werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eventuelle Reparaturen am NOE
15.
Kranbock nur vom Hersteller durchgeführt werden.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass ein NOE Kranbock nur in Betrieb
16.
genommen wird, wenn er durch einen Sachkundigen geprüft und festgestellte
Mängel behoben worden sind.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der NOE Kranbock in Zeitabständen von
17.
höchstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft und mittels Prüfstempel
gekennzeichnet wird.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der NOE Kranbock nach Schadensfällen
18.
oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie
nach Instandsetzung einer außerordentlichen Prüfung durch einen Sachkundigen
unterzogen wird.
Stand: 07/2019
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