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NOE Kranbock Notice D'utilisation page 15

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12 Prüfung und Wartung
12.1 Allgemeines
Bei der Prüfung des NOE-Kranbock sind die entsprechenden Paragraphen der
Regel 100-500, Kapitel 2.8 Betreiben von Arbeitsmitteln und die
Unfallverhütungsvorschrift in „Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" in der
neuesten Fassung zu berücksichtigen.
Hier gelten insbesondere Kapitel 2.8 3.15.1 „Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme"
und
3.15.2 „Regelmäßige Prüfungen" sowie 3.15.3 „Außerordentliche Prüfungen", welche
jeweils durch einen Sachkundigen vorgenommen werden müssen.
Des Weiteren kommt die DIN 685 Teil 5 „Geprüfte Rundstahlketten" ; Benutzung zur
Anwendung.
12.2 Geltungsbereich
Diese Prüfanleitung gilt für die regelmäßig wiederkehrende Überprüfung bzw. die
Überprüfung nach besonderen Vorkommnissen an folgenden von der NOE-Schaltechnik
hergestellten und vertriebenen bzw. von der NOE-Schaltechnik vermieteten
Lastaufnahmemittel:
Bezeichnung
Teil-Nr.
Tragfähigkeit
Eigengewicht
12.3 Zweck
Durch die regelmäßig wiederkehrende Überprüfung des Lastaufnahmemittels wird
sichergestellt, dass die Betriebs- und Funktionssicherheit gewährleistet ist und eine
mögliche Unfallgefahr ausgeschaltet ist.
Die Prüfungen müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden
(in Deutschland mindestens alle 12 Monate!).
Je nach Einsatzbedingungen können auch kürzere Abstände erforderlich sein.
12.4 Prüfumfang
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8 ist im
Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung.
Stand: 07/2019
NOE Kranbock
922890
max. 1,5 t
37,5 kg
DGUV
15

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