Entsorgen Sie die Batterien
*
nach den nationalen
Vorschriften.
Bitte helfen Sie mit, unsere
Umwelt zu schonen und zu
erhalten.
Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäss Europäischer
Richtlinie 2002/96/EG über
Elektro- und Elektronik-
Altgeräte und Umsetzung
in nationales Recht müssen
verbrauchte Elektrowerk-
zeuge getrennt gesammelt
und einer umwelt gerechten
Wiederverwertung zugeführt
werden.
Printed: 07.07.2013 | Doc-Nr: PUB / 5070170 / 000 / 00
10. Entsorgung / 11. Herstellergewährleistung Geräte
11. Herstellergewährleistung Geräte
Hilti gewährleistet, dass das gelieferte
Gerät frei von Material- und Fertigungs -
fehler ist. Diese Gewährleis tung gilt unter
der Voraussetzung, dass das Gerät in
Übereinstimmung mit der Hilti Bedienungs -
anleitung richtig eingesetzt und gehand-
habt, gepflegt und ge reinigt wird, und dass
die technische Einheit gewahrt wird, d.h.
dass nur Original Hilti Verbrauchsmaterial,
Zubehör und Ersatzteile mit dem Gerät ver-
wendet werden.
Diese Gewährleistung umfasst die kosten-
lose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz
der defekten Teile während der gesamten
Lebensdauer des Gerätes. Teile, die dem
normalen Verschleiss unterliegen, fallen
nicht unter diese Gewährleistung.
Weitergehende Ansprüche sind ausge-
schlossen, soweit nicht zwingende natio-
nale Vorschriften ent gegenstehen.
Insbesondere haftet Hilti nicht für unmit-
telbare oder mittelbare Mangel- oder
Man gelfolgeschäden, Verluste oder
Kosten im Zusam menhang mit der
Verwendung oder wegen der Un -
möglichkeit der Verwendung des Gerätes
für ir gendeinen Zweck. Stillschweigende
Zusicherungen für Verwendung oder
Eignung für einen bestimmten Zweck wer-
den ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Reparatur oder Ersatz sind Gerät oder
betroffene Teile unverzüglich nach
Feststellung des Mangels an die zuständige
Hilti Marktorganisation zu senden.
Die vorliegende Gewährleistung umfasst
sämtliche Gewährleistungsverpflichtungen
seitens Hilti und er setzt alle früheren oder
gleichzeitigen Erklärungen, schriftlichen
oder mündlichen Verabredungen betref fend
Gewährleistung.
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