VORBEREITENDE PRÜFUNGEN UND IDENTIFIZIERUNG DER NUTZUNGSTYPOLOGIE
Der Automatismus darf nicht benutzt werden, bevor nicht die gemäß Abschnitt "Endabnahme und Inbetriebnahme"
vorgesehene Inbetriebnahme vorgenommen wurde.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Automatismus bei falscher Installation oder unsachgemäßer Wartung beschädigt
werden kann und dass vor der Installation sichergestellt werden muss, dass die Struktur geeignet und mit den geltenden
Normen konform ist und dass, wenn notwendig, alle strukturellen Änderungen vorzunehmen sind, um Sicherheit und
Schutz zu gewährleisten und um alle Zonen abzutrennen, in denen Quetsch-, Scherungs- oder Mitreißgefahr herrscht.
Insbesondere muss sichergestellt werden, dass:
• das Tor weder beim Öffnen noch beim Schließen irgendwelche Reibungspunkte aufweist.
• das Tor gut ausbalanciert ist, das es in jeder Position stehen bleibt und sich nicht spontan bewegt.
• die zum Befestigen des Getriebemotors vorgesehene Position ein leichtes, sicheres und mit dem Raumbedarf des
Getriebemotors kompatibles manuelles Manövrieren ermöglicht.
• die Halterung, an der der Automatismus befestigt wird, fest und von Dauer ist.
• das Stromversorgungsnetz, an das der Automatismus angeschlossen wird, geerdet ist und über eine Sicherung sowie
einen Differentialschalter mit einem speziell für den Automatismus vorgesehenen Auslösestrom kleiner oder gleich
30mA verfügt (der Öffnungsabstand der Kontakte muss gleich oder größer als 3 mm sein).
Achtung: der Mindestsicherheitsgrad hängt vom Nutzungstyp ab; siehe nachfolgende Übersicht:
Typologie der Aktivierungsbefehle
Befehl Person anwesend
Fernbefehl und sichtbares Schließen
(z.B. Infrarot)
Fernbefehl und nicht sichtbares
Schließen (z.B. Funk)
Automatischer Befehl
(z.B. zeitgesteuertes Schließen)
Gruppe 1 – Nur eine begrenzte Personenzahl ist nutzungsberechtigt, und das Schließen erfolgt nicht in öffentlichem
Bereich. Ein Beispiel dieses Typs sind Tore im Inneren von Betrieben, die von den Angestellten oder einem Teil von
Angestellten benutzt werden dürfen, die entsprechend informiert wurden.
Gruppe 2 – Nur eine begrenzte Anzahl von Personen ist nutzungsberechtigt, aber in diesem Fall erfolgt das Schließen in
öffentlichem Bereich. Ein Beispiel ist ein Betriebstor, das auf eine öffentliche Straße führt und das nur von den Angestellten
benutzt werden darf.
Gruppe 3 – Jede beliebige Person darf das automatische Schließen benutzen, das sich daher auf öffentlichem Boden
befindet. Ein Beispiel sind die Zugangstore zu einem Supermarkt, einer Behörde oder einem Krankenhaus.
Schutz A – Das Schließen wird mittels Druckknopfbefehl durch die anwesende Person aktiviert, d.h. durch Gedrückthalten.
Schutz B – Das Schließen wird mittels Befehl durch die anwesende Person mittels eines Wählschalters oder einer ähnlichen
Vorrichtung aktiviert, um unberechtigte Personen von der Nutzung abzuhalten.
Schutz C – Kraftbegrenzung des Torflügels oder des Tors. D.h., wenn das Tor auf ein Hindernis trifft, muss die
Aufprallkraft innerhalb der in den Bestimmungen vorgesehenen Kurve liegen.
Schutz D – Vorrichtungen wie Fotozellen, die die Anwesenheit von Personen oder Hindernissen orten, können nur auf
einer Seite oder auf beiden Seiten des Flügels oder Tors aktiv sein.
Schutz E – Sensible Vorrichtungen, wie Trittbretter oder immaterielle Barrieren, die zum Orten einer anwesenden Person
vorgesehen sind, und die so installiert wurden, dass besagte Person auf keine Weise von dem sich bewegenden Torflügel
angestoßen werden kann. Diese Vorrichtungen müssen in der gesamten "Gefahrenzone" des Tors aktiv sein. Unter
"Gefahrenzone" versteht die Maschinenrichtlinie jede Zone innerhalb und/oder in der Nähe einer Maschine, in der die
Anwesenheit einer Person ein Risiko für die Sicherheit und Gesundheit der besagten Person darstellt.
Die Risikoanalyse muss alle gefährlichen Zonen des Automatismus berücksichtigen, die entsprechend geschützt
und mit Warnhinweisen versehen werden müssen.
In einer sichtbaren Zone ein Schild mit den Kenndaten des motorisierten Tors anbringen.
Der Installateur muss alle Informationen hinsichtlich des automatischen Betriebs, des Notöffnens des motorisierten
Tors und der Wartung bereitstellen und diese dem Benutzer aushändigen.
TECHNISCHER KUNDENDIENST
Für tecnische Erläuterungen oder Installtionsprobleme verfügt die Firma V2 SPA über einen Kundendienst, der zu
Bürozeiten unter der Telefonnummer (+39) 01 72 81 24 11 erreicht werden kann.
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Nutzungstypologie des Schließens
Gruppe 1 - Informierte
Personen (Nutzung in
privatem Bereich)
A
C oder E
C oder E
C und D oder E
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Gruppe 2 - Informierte
Personen (Nutzung in
öffentlichem Bereich)
B
C oder E
C und D oder E
C und D oder E
Gruppe 3 - Informierte
Personen
(unbegrenzte Nutzung)
Nicht möglich
C und D oder E
C und D oder E
C und D oder E