Was nicht in den Geschirrspüler darf
• Aschenbecher, Geschirr, das mit Kerzenresten, Rei-
nigungspasten, Farben, Chemikalien verschmutzt
ist, Eisenlegierungen enthält;
• Bestecke mit Holz-, Horn-, Elfenbein- oder Perl-
muttgriffen; geklebte Geschirr- oder Besteckteile,
mit Reibmitteln, Säuren oder Basen verunreinigte
Gegenstände.
• Nicht hitzebeständige Kunststoffteile, Kupfer- oder
Zinngegenstände;
• Gegenstände aus Aluminium und Silber (sie kön-
nen sich verfärben oder matt werden).
• Empfindliche Dekorgläser und Porzellanteile, weil
sie selbst nach dem ersten Spülen verblassen;
manche Kristallartikel, weil sie im Laufe der Zeit
ihren Glanz verlieren, geklebtes hitzebeständiges
Besteck, Bleikristallgläser, Schneidebretter, Ge-
genstände aus synthetischen Fasern;
• Gegenstände, die wie Schwämme und Haushalts-
tücher Wasser aufsaugen, sind für Geschirrspüler
nicht geeignet. Achten Sie künftig beim Kauf von
neuen Geschirrteilen auf die Eignung für den Ge-
schirrspüler.
• Der Mindestzeitraum, für den zur Reparatur des Ge-
räts erforderlichen Ersatzteile erhältlich sind, beträgt
je nach Art und Zweck des Ersatzteils 7 oder 10 Jah-
re und entspricht der Verordnung (EU) 2019/2022
der Kommission.
• Die Ersatzteilliste und das Bestellverfahren finden
Sie auf den Websites des Herstellers, des Einführers
und des Vertragshändlers.
• Weitere Informationen über das Produkt bietet die
EU-Produktdatenbank EPREL auf der Website htt-
ps://eprel.ec.europa.eu. Sie finden die Informatio-
nen, indem Sie den QR-Code auf dem Energieetikett
scannen oder das auf dem Energieetikett angege-
bene Produktmodell in die EPREL-Suchmaschine auf
der Website https://eprel.ec.europa.eu/ eingeben.
- 11 -