2.2
Personal - Qualifikation
Um die dauerhafte Sicherheit der Anlage zu gewährleisten,
dürfen ausschließlich folgende Tätigkeiten entsprechend der
Qualifikation der ausführenden Person durchgeführt werden.
Person
freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Betreiber
Sichtprü-
fung, Stecker
einstecken
Sachkundige Person, (kennt,
Entleerung, Reinigung
versteht Betriebsanweisung)
(innen), Funktionskontrolle
Fachkundige Person, (nach Einbau-
Einbau, Tausch, Wartung von
anweisung und Ausführungsnormen)
Komponenten, Inbetriebnahme
Elektrofachkraft (nach nationalen Vor-
Elektrische Installation
schriften für elektrische Sicherheit)
016-211CH_01
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